Wie hoch ist das Sterbegeld bei Rentner? Antwort vorweg: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit vielen Jahren kein Sterbegeld mehr. Auch die Krankenkassen leisten seit 2004 keinen Zuschuss zu den Bestattungskosten. Was Rentner-Hinterbliebene aber bekommen, ist das sogenannte Sterbevierteljahr: drei Monate volle Rente des Verstorbenen. Für Beamte und Ruhestandsbeamten gilt § 18 BeamtVG mit zwei Monatsbezügen. Für gewisse Personengruppen gibt es zudem Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Beitrag klärt Anspruch, Höhe, Antrag und Alternativen wie die Sterbegeldversicherung.
Definition: Was ist Sterbegeld?
Als Sterbegeld bezeichnet man einen Einmalbetrag, der nach dem Tod an Hinterbliebene ausgezahlt wird und in der Regel für die Beerdigungskosten und Bestattung gedacht ist. Der Begriff wird oft mit dem Sterbevierteljahr verwechselt. Das Sterbegeld ist eine einmalige Leistung, das Sterbevierteljahr eine dreimonatige laufende Zahlung der Rente. Sterbegeld vom Staat gibt es in Deutschland heute nur noch in wenigen Fällen: bei Beamten nach § 18 BeamtVG, bei Arbeitsunfällen über die gesetzliche Unfallversicherung, und in manchen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes.
Anspruch auf Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld. Diese Leistung wurde bereits vor Jahren abgeschafft. Wer nach dem Tod eines Rentners finanzielle Unterstützung braucht, bekommt sie über einen anderen Weg: das Sterbevierteljahr und die anschließende Witwen- oder Witwerrente. Zusätzlich wird im Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt, dieser Betrag geht direkt auf das Konto des Verstorbenen und fällt später in den Nachlass an die Erben oder Erbinnen.
Sterbevierteljahr für Witwen und Witwer
Sterbevierteljahr nennt man die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit wird die Versichertenrente des Verstorbenen in voller Höhe an den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ausgezahlt. Ziel ist eine finanzielle Übergangshilfe für die Familie in der Trauer und bei der Übernahme laufender Rechnungen wie Miete, Strom oder Grabpflege. Erst nach dem Sterbevierteljahr beginnt die reguläre Witwenrente in Höhe von 55 Prozent (großes Recht) bzw. 60 Prozent (altes Recht vor 2002).
Berechnung der Höhe
Im Sterbevierteljahr wird die Rente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet, das heißt: 100 Prozent der Versichertenrente. Beispiel: Der verstorbene Rentner bezog 1.800 Euro Rente pro Monat. Die Witwe erhält im Sterbevierteljahr drei Monate lang je 1.800 Euro brutto. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden weiterhin abgezogen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Einmalbetrag durch den Rentenservice der Deutschen Post AG, sofern der Verstorbene bereits Rentner war. Ab dem vierten Monat sinkt die Zahlung auf die große Witwenrente von 990 Euro brutto (55 Prozent von 1.800 Euro).
Wer hat Anspruch?
Bezugsberechtigte für das Sterbevierteljahr sind der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Voraussetzungen: 1. Rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes. 2. Der Verstorbene hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. 3. Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Sterbefall. Ohne diese Kriterien besteht kein Anspruch. Bei einer Geschiedenen-Witwenrente entfällt das Sterbevierteljahr. Kinder haben kein Anspruch auf das Sterbevierteljahr, jedoch auf Waisen- oder Halbwaisenrente.
Sterbegeld für Bundesbeamten (§ 18 BeamtVG)
Nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz haben Ehegatten von Bundesbeamten oder Ruhestandsbeamten Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbezügen bzw. zwei Ruhegehältern. Gibt es keinen Ehepartner mehr, geht die Zahlung in der Regel an die Kinder, in bestimmten Fällen auch an andere Angehörigen, die die Kosten der Bestattung getragen haben. Quelle: § 18 BeamtVG. In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) ist der Anspruch auf den Ehegatten beschränkt (§ 32 LBeamtVGBW). Für Beamte im Öffentlichen Dienst gilt teilweise auch ein tarifvertragliches Sterbegeld.
Sterbegeld aus der Unfallversicherung
Tritt der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ein, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld an Hinterbliebenen, die die Kosten der Bestattung tragen. Die Höhe beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, im Jahr 2026 rund 6.055 Euro. Voraussetzung ist der Nachweis über den Unfall am oder auf dem Weg zum Ort der Arbeit. Der Antrag wird bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt.
Sterbegeldversicherung als Vorsorge
Da vom Staat für die meisten Rentner und Senioren kein Sterbegeld mehr gezahlt wird, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung als private Vorsorge. Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung, die im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen auszahlt. Typische Versicherungssummen liegen zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist meist ohne Gesundheitsprüfung bis zu einem Alter von 85 oder 95 Jahren möglich. Mitglieder erhalten die Auszahlung nach oft nur wenigen Tagen. Wartezeit: In der Regel 24 bis 36 Monate, bevor die volle Versicherungssumme fällig wird. Die Beiträge richten sich nach Alter und gewünschter Summe.
Warum Vorsorge wichtig ist
Eine Beerdigung in Deutschland kostet je nach Region und Art der Bestattung zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: Sarg oder Urne (500 bis 3.000 Euro), Bestattungsunternehmen und Bestatter (1.500 bis 3.500 Euro), Trauerfeier und Traueranzeige (500 bis 2.000 Euro), Grabstätte und Grabstein (1.000 bis 5.000 Euro), Grabpflege für Jahre (200 bis 500 Euro jährlich), Leichenschau und Sterbeurkunden. Ohne Vorsorge tragen die Erben oder Erbinnen diese Belastungen. Für viele Menschen ist eine Bestattungsverfügung in schriftlicher Form die beste Möglichkeit, Wünsche zum Ableben rechtzeitig zu regeln.
Antrag und Auszahlung im Sterbefall
Nach dem Tod eines Rentners ist der Rentenservice der Deutschen Post AG zuständig für den Vorschuss aus dem Sterbevierteljahr. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen gestellt werden. Erforderlich: Sterbeurkunde (mehrere Ausfertigungen), Personalausweise beider Ehepartner, Rentennummer des Verstorbenen, Heiratsurkunde. Häufig übernimmt der Bestatter die Beantragung. Die Bearbeitungsdauer ist üblicherweise kurz, der Betrag wird zeitnah auf das Konto der Witwe oder des Witwers überwiesen. Weitere Fragen beantwortet die Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 (gebührenfrei).
Änderungen ab Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten und damit auch Witwer- und Witwenrenten um 4,24 Prozent. Der Freibetrag für die Anrechnung eigenen Einkommens steigt auf 1.122,53 Euro. Die Altersgrenze für die große Witwenrente liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten (vorher 46 Jahre 4 Monate), bis 2029 steigt sie auf einheitlich 47 Jahre. Diese Anhebungen betreffen alle laufenden Hinterbliebenenrenten in Deutschland.
FAQ
Zahlt die Krankenversicherung Sterbegeld?
Nein, die Krankenkassen leisten seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Die entsprechende Leistung wurde damals aus dem Sozialgesetzbuch V gestrichen.
Ist das Sterbevierteljahr steuerfrei?
Nein, das Sterbevierteljahr unterliegt der Einkommensteuer wie eine reguläre Rente. Die Auszahlung wird beim Empfänger nach den geltenden Regeln versteuert.
Gibt es Sterbegeld für Alleinstehende?
Vom Staat nicht. Die Beerdigungskosten trägt der Nachlass, notfalls das Sozialamt im Rahmen einer Sozialbestattung nach § 74 SGB XII bei nachgewiesener Bedürftigkeit.
Wie hilft eine Sterbegeldversicherung?
Sie deckt die Bestattungskosten und entlastet die Familie im Todesfall. Die Versicherungssumme wird nach Vorlage der Sterbeurkunde in wenigen Tagen ausgezahlt.
Was tun, wenn jemand die Kosten nicht trägt?
Angehörige können Anspruch auf Übernahme durch das Sozialamt prüfen. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Bedürftigkeit gegenüber dem zuständigen Träger.
Gibt es einen Zuschuss zur Grabstätte?
In manchen Kommunen gibt es Zuschüsse, ebenso für Kriegsopfer oder Opfer von Gewalt. Die genaue Regelung erfährt man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de), § 46 SGB VI, § 97 SGB VI, § 18 BeamtVG, § 74 SGB XII, HanseMerkur, dbb beamtenbund und tarifunion, LV 1871, Deutschland-Rechner. Rentenerhöhung 1.7.2026 laut Bundesregierung. Stand: Juli 2026, ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Foto: Mayron Oliveira, Unsplash (kostenlos nutzbar unter Unsplash-Lizenz). Symbolbild rosa und weiße Blüten zum Thema Begräbnis. Alle Angaben zu Höhe, Anspruch und Verfahren ohne Gewähr.
