Uhr und Laptop Büro - Reform Arbeitszeitgesetz Bayern 2026

Wie die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes Arbeitgeber in Bayern betrifft

Der erste Referentenentwurf zur Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes liegt vor. Die vbw Bayern hat heute reagiert und warnt vor erheblichen Belastungen für Arbeitgeber im Freistaat. Was enthält der Entwurf, was ändert sich für Unternehmen in Bayern, und worauf müssen sich Personalverantwortliche jetzt vorbereiten?

Was der Entwurf vorsieht

Das geltende Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer maximal acht Stunden täglich arbeiten dürfen, mit der Möglichkeit, an einzelnen Tagen auf zehn Stunden zu verlängern, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit über sechs Monate acht Stunden nicht übersteigt. Dieser Tagesrahmen ist das zentrale Regulierungsinstrument des bisherigen Gesetzes.

Der neue Entwurf sieht vor, das bisherige Tageslimit durch ein wöchentliches Limit zu ersetzen. Statt maximal zehn Stunden am Tag soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten, die über die einzelnen Tage flexibel verteilt werden kann. Das klingt nach mehr Freiheit, birgt aber aus Arbeitgebersicht erhebliche Risiken: Mit einem wöchentlichen Rahmen könnten Beschäftigte theoretisch an einzelnen Tagen sehr lange arbeiten, was Dokumentation, Haftung und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers komplizierter macht.

Gleichzeitig sieht der Entwurf verschärfte Aufzeichnungspflichten vor. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen, was den Verwaltungsaufwand deutlich erhöht. Für Betriebe, die bislang auf Vertrauensarbeitszeit setzen, bedeutet das eine grundlegende Umstellung ihrer Prozesse.

Vertrauensarbeitszeit: Das Modell steht auf dem Spiel

Viele bayerische Unternehmen, besonders im Dienstleistungssektor, im IT-Bereich und im Management, arbeiten seit Jahren mit Vertrauensarbeitszeit. Dabei wird nicht die Anwesenheitszeit, sondern das Ergebnis gemessen. Mitarbeitende können selbst entscheiden, wann und wie lange sie arbeiten, solange die vereinbarte Leistung erbracht wird.

Dieses Modell ist aus Arbeitgebersicht hoch attraktiv: Es erhöht die Eigenverantwortung, schafft Flexibilität und passt zu modernen Arbeitswelten mit Homeoffice und mobiler Arbeit. Der neue Entwurf macht Vertrauensarbeitszeit in ihrer bisherigen Form faktisch unmöglich, weil er eine lückenlose Arbeitszeitdokumentation vorschreibt. Wer nicht dokumentiert, haftet. Das zwingt Betriebe zum Aufbau neuer IT-Systeme und Prozesse.

Was die vbw Bayern fordert

Der Verband der Bayerischen Wirtschaft hat den Entwurf scharf kritisiert. Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärte, der Entwurf konterkariere alle Bemühungen um flexiblere Arbeitswelten. Statt mehr Freiheit für Unternehmen und Beschäftigte bringe der Entwurf mehr Bürokratie ohne Mehrwert. Die vbw fordert, das Prinzip der wöchentlichen Arbeitszeit zwar zu ermöglichen, aber die Aufzeichnungspflichten deutlich zu vereinfachen und Vertrauensarbeitszeit als legitimes Modell ausdrücklich zu erhalten.

Praktische Folgen für bayerische Betriebe

Für Unternehmen in Bayern ergeben sich aus dem Entwurf, sofern er so verabschiedet wird, mehrere konkrete Handlungsfelder.

Erstens müssen Arbeitszeiterfassungssysteme aufgebaut oder ausgebaut werden. Papierbasierte Lösungen sind technisch möglich, aber bei größeren Teams aufwendig. Digitale Zeiterfassungssysteme sind heute erschwinglich und können in viele HR-Software-Lösungen integriert werden. Betriebe, die noch keine elektronische Zeiterfassung haben, sollten jetzt prüfen, welche Lösung zu ihrer Größe und Struktur passt.

Zweitens müssen Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge überprüft werden. Klauseln zur Vertrauensarbeitszeit oder zur Abgeltung von Überstunden, die auf dem bisherigen Rahmen aufgebaut sind, könnten angepasst werden müssen. Hier empfiehlt sich frühzeitiger Rat durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Drittens sollten Betriebe den Dialog mit dem Betriebsrat suchen. Die Reform berührt mitbestimmungsrelevante Bereiche, und eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats vermeidet spätere Konflikte. Wie Betriebsräte in diesem Prozess wirken können, zeigt der Artikel Betriebsratswahl 2026.

Was aus dem Gesetzgebungsverfahren zu erwarten ist

Ein erster Referentenentwurf ist noch weit von einem verabschiedeten Gesetz entfernt. Das parlamentarische Verfahren, Verbändeanhörungen und politische Kompromisse können den Entwurf erheblich verändern. Die vbw und andere Wirtschaftsverbände werden den Prozess aktiv begleiten. Unternehmen sollten die Entwicklung verfolgen, aber noch keine voreiligen Investitionen in neue Systeme tätigen, bevor der endgültige Text feststeht.

Was schon jetzt gilt: Die Dokumentation von Arbeitszeiten ist auch nach aktuellem Recht in vielen Bereichen Pflicht. Wer hier noch Nachholbedarf hat, sollte unabhängig von der Reform handeln. Den aktuellen Stand zu Überstunden und Vergütungspflichten erklärt der Artikel Überstunden in Bayern: Was Arbeitgeber zahlen müssen. Weitere arbeitsrechtliche Pflichten bündelt der Artikel Wichtige Änderungen für bayerische Unternehmen in 2026.


Quelle: Zusammenfassung nach Angaben des Verbands der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Pressemitteilung vom 18. Juni 2026 unter https://www.vbw-bayern.de sowie auf Basis des öffentlich zugänglichen Referentenentwurfs zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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