Was verdient ein Landtagsabgeordneter in Bayern? Seit dem 1. Juli 2025 beträgt die monatliche Grundentschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags 10.178 Euro brutto. Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.333 Euro für mandatsbedingte Aufwendungen. Hinzu kommen Mitarbeiter- und Sachleistungen für die Mandatsausstattung. Dieser Ratgeber zeigt Diäten der Landtagsabgeordneten, Zusammensetzung, Steuern, Altersversorgung, Nebeneinkünfte, Vergleich nach Bundesländern und den Unterschied zum Bundestag, basierend auf dem Bayerischen Abgeordnetengesetz.
Höhe der Grundentschädigung
Die Abgeordnetenentschädigung der Abgeordneten des Bayerischen Landtags beträgt seit 1. Juli 2025 monatlich 10.178 Euro brutto. Davor lag die Entschädigung für die Mitglieder bei 9.786 Euro, davor bei 9.215 Euro. Nach Artikel 5 BayAbgG erfolgte die Anpassung um 4,0 Prozent gemäß der Einkommensentwicklung im Vorjahr. Es handelt sich um eine Entschädigung im Sinn von Art. 5 BayAbgG, nicht um ein klassisches Gehalt. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es für die Mitglieder nicht.
Gesetzliche Grundlage
Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung haben (Art. 5 Abs. 1 BayAbgG). Die Vorschriften des Bayerischen Abgeordnetengesetzes regeln auch alle weiteren Leistungen und Sachleistungen. Verfehlte Sitzungen werden mit Abzügen sanktioniert (Art. 7 BayAbgG): 50 Euro pro Ausschuss, 100 Euro pro Plenarsitzung, 25 Euro pro versäumter Abstimmung (max. 100 Euro pro Tag).
Wie werden Diäten angepasst?
Die Entschädigung wird jedes Jahr zum 1. Juli der Einkommensentwicklung angepasst (Art. 5 Abs. 3 BayAbgG). Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Tarifgebiet West im Bereich produzierendes Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere am Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich. Das Bayerische Landesamt für Statistik errechnet die Anpassung, das Landesamt teilt diese der Landtagspräsidentin zum 1. März eines jeden Jahres mit. Eine negative Anpassung (Senkung der Bruttomonatsverdienste) ist ebenfalls möglich.
So setzt sich die Vergütung zusammen
Die Bezüge eines bayerischen Landtagsabgeordneten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Grundentschädigung von 10.178 Euro nach Art. 5 BayAbgG. Steuerfreie Kostenpauschale von 4.333 Euro nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG. Zuschlag für Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen oder Fraktion (zum Beispiel 510 Euro für Ausschussvorsitz). Zuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung (50 Prozent der Beiträge). Mitarbeiter- und IT-Budget. Daneben das Recht zur freien Fahrt.
Höhe der Kostenpauschale
Die monatliche Kostenpauschale beträgt 4.333 Euro (Stand 1. Juli 2025), steuerfrei nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG. Sie dient mandatsbedingten Aufwendungen: Regionalbüro mit Miete, Büromaterial, Porto, Telefon, Druckkosten, Veranstaltungen, Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn in Bayern und ÖPNV München), Hotelkosten. Nicht gedeckt sind private Aufwendungen. Die Kostenpauschale folgt dem Verbraucherpreisindex für Bayern. Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 22 Nr 4 Satz 2 EStG).
Sachleistungen: Büro, Mitarbeiter, IT
Jeder Abgeordnete erhält ein eigenes Büro im Maximilianeum (Landtagsbüro ohne Miete) sowie ein Jahresbudget für die Bezahlung der Mitarbeiter (159.752,73 Euro ab 1. Januar 2025, Art. 8 Abs. 1 BayAbgG). Der Erstattungshöchstbetrag orientiert sich an Entgeltgruppe 6 und 13 TV-L (inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Für IT-Ausstattung (PC, Smartphone, Drucker, Software) stehen bis zu 15.000 Euro pro Wahlperiode bereit (Art. 6 Abs. 4 BayAbgG, 15 Prozent Eigenanteil). Zudem das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und auf dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern (Art. 6 Abs. 5 BayAbgG) sowie eine MVG-LandtagsCard.
Steuern und Abzüge
Die Grundentschädigung unterliegt nach § 22 Nr 4 Einkommensteuergesetz der vollen Steuerpflicht (Einkünfte aus sonstigen Bezügen). Die Kostenpauschale bleibt nach § 3 Nr 12 EStG steuerfrei. Abzüge: Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung (50 Prozent vom Landtagsamt bezuschusst). Bei Krankheit ab dem 15. Tag attestiert erfolgt nur eine 50-prozentige Kürzung.
Was bleibt netto?
Beispielrechnung für einen Single ohne Kinder, Steuerklasse 1, gesetzlich versichert: Brutto-Entschädigung 10.178 Euro, abzüglich rund 3.500 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, abzüglich rund 450 Euro Krankenversicherung und 100 Euro Pflegeversicherung (nach Zuschuss). Netto bleiben grob 6.100 Euro. Mit einem Kind ist die Belastung wegen Kinderfreibeträgen niedriger, etwa 6.400 Euro netto. Die steuerfreie Kostenpauschale von 4.333 Euro kommt obendrauf, wird aber für Aufwendungen verwendet. Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren ab.
Altersversorgung
Ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags haben nach Art. 12 BayAbgG Anspruch auf Altersentschädigung, sobald sie das 67. Lebensjahr vollendet und mindestens zehn Jahre dem Landtag angehört haben. Die Höhe beträgt nach Art. 13 BayAbgG 33,5 Prozent der Mandatsentschädigung, mit jedem weiteren Mandatsjahr bis zum 20. Jahr steigt der Anteil um 3,825 Prozentpunkte (max. 71,75 Prozent nach 20 Jahren). Ergänzend gibt es Übergangsgeld nach Art. 11 BayAbgG für maximal 18 Monate. Zur Anrechnung können Mandate im Bundestag, Europaparlament oder anderen Landesparlamenten gemäß Art. 14 BayAbgG hinzukommen.
Nebeneinkünfte und Transparenz
Alle Mitglieder des Bayerischen Landtags sind an Verhaltensregeln gebunden. Einnahmen und Nebeneinkünfte aus selbständiger oder angestellter Tätigkeit sind nach den Verhaltensregeln zur Anzeige zu bringen und werden in Stufen veröffentlicht. Diese Transparenz erstreckt sich auf entgeltliche Tätigkeiten neben dem Landtagsmandat, Beteiligungen und Forderungen aus Beratungen sowie auf Spenden. Den Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger entgegnet das Anzeigesystem, indem Mitglieder Veröffentlichungspflichten erfüllen. Mandat und Gesetzgebung sollen für Mitglieder der Grünen, der CSU oder weiterer Parteien gleichermaßen offen geregelt werden.
Vergleich nach Bundesländern
| Bundesland | Grundentschädigung pro Monat (2025) | Kostenpauschale |
|---|---|---|
| Bayern | ca. 10.178 Euro | ca. 4.333 Euro |
| Baden-Württemberg | ca. 9.500 Euro | ca. 2.270 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | ca. 14.510 Euro Brutto-Vergütung mit Pauschalen | integriert |
| Berlin (Halbzeit) | ca. 7.500 Euro | ca. 1.500 Euro |
Bayern liegt im Mittelfeld. NRW kennt ein Vollzeitparlament mit höheren Bezügen, Berlin ein Teilzeitparlament mit niedrigeren Beträgen. Vergleichsmaßstab für die Anpassung ist auch die Besoldungsgruppe A 12 oder die Bezüge der Kinder des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A bei einzelnen historischen Regelungen.
Landtag versus Bundestag
Bundestagsabgeordnete erhalten höhere Bezüge. Stand 1. Juli 2025: Diät rund 11.227 Euro, Kostenpauschale rund 5.349 Euro. Bundestagsabgeordnete unterhalten parallel ein Wahlkreisbüro und ein Berliner Büro, das Mitarbeiterbudget liegt deutlich höher. Verwaltungsakte zur Festsetzung erfolgen über den Bundestag selbst.
Quellen
Bayerisches Abgeordnetengesetz (BayAbgG) auf gesetze-bayern.de. Pressemitteilungen Bayerischer Landtag (bayern.landtag.de) mit den jährlichen Anpassungen. Daten vom Bayerischen Landesamt für Statistik (statistik.bayern.de). Transparenzberichte der Abgeordneten. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (kav-bayern.de) für Vergleich der Tarifbeträge. Stand: April 2026, ohne Gewähr.
Foto: Werner Pfennig, Pexels (kostenlos nutzbar). Symbolbild für Parlamentsbetrieb. Alle Angaben zu Beträgen und Regelungen ohne Gewähr.

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