Containerschiff Hafen Logistik - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bayern

Was Bayern beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von Berlin fordert

Die bayerische Wirtschaft fordert von der Bundesregierung die sofortige Aussetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Nachdem die EU das europäische Pendant erheblich entschärft hat, steht das strengere nationale Gesetz unter erheblichem Druck. Was genau verlangt das LkSG von Unternehmen, wen betrifft es, und was müssen bayerische Betriebe jetzt konkret wissen?

Was das LkSG verlangt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist seit 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten dazu, ihre Lieferketten auf Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu überprüfen, Risiken zu dokumentieren, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und darüber zu berichten. Konkret geht es um Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, gefährliche Arbeitsbedingungen und Umweltzerstörung bei Zulieferern weltweit.

Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Das betrifft in Bayern mehrere Tausend Betriebe direkt. Mittelständische Unternehmen unterhalb der Schwelle sind zwar nicht unmittelbar verpflichtet, spüren das Gesetz aber indirekt: Wenn ihre Großkunden das LkSG einhalten müssen, stellen diese entsprechende Anforderungen an ihre Lieferanten weiter, unabhängig von deren Betriebsgröße.

Was sich auf europäischer Ebene geändert hat

Die EU hatte mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDD, ein ähnliches Instrument auf europäischer Ebene geplant. Nach intensiven Verhandlungen wurde die Richtlinie erheblich entschärft: Die Pflichten sollen nun nur noch für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Das ist eine deutlich höhere Schwelle als das deutsche LkSG vorsieht.

Die IHK München bezeichnet die Brüsseler Einigung als einen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber, dass der deutsche Gesetzgeber das nationale Gesetz entsprechend anpasst. Solange das nicht passiert, gilt für Unternehmen in Deutschland ein strengerer Rahmen als für ihre europäischen Wettbewerber. Das ist ein Wettbewerbsnachteil, der besonders exportorientierte bayerische Betriebe belastet.

Was bayerische Unternehmen konkret tun müssen

Für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, die direkt unter das LkSG fallen, gibt es klare Handlungspflichten. Erstens brauchen sie eine Risikoanalyse: Wo in der Lieferkette bestehen potenziell Risiken für Menschenrechte oder Umwelt? Welche Lieferanten aus welchen Ländern sind besonders kritisch zu bewerten? Diese Analyse muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

Zweitens müssen Präventionsmaßnahmen implementiert werden. Das kann bedeuten: Lieferantenkodexe, Audits, Vertragsklauseln und Schulungen. Drittens braucht es einen Beschwerdemechanismus, über den Mitarbeitende und externe Personen Verstöße melden können. Und viertens muss ein jährlicher Bericht erstellt und veröffentlicht werden.

Der Aufwand ist erheblich, besonders für Betriebe mit vielen Lieferanten in verschiedenen Ländern. Externe Beratungsunternehmen und Softwarelösungen für das Lieferkettenmanagement haben Hochkonjunktur. Wer den Aufwand minimieren will, priorisiert die Risikoanalyse nach Ländern und Branchen mit den höchsten Risiken und konzentriert sich auf die wesentlichen Lieferanten.

Was für Unternehmen unterhalb der Schwelle gilt

Auch Betriebe unter 1.000 Beschäftigten sollten das Thema nicht ignorieren. Wenn ein Großkunde das LkSG einhalten muss und dafür Informationen von seinen Lieferanten benötigt, werden diese Anforderungen in Form von Fragebögen, Selbstauskünften oder Auditanfragen weitergereicht. Wer darauf nicht reagieren kann, riskiert, von der Lieferantenliste großer Abnehmer zu fallen.

Konkret empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme der eigenen Lieferkette und eine einfache Dokumentation der wesentlichen Lieferanten, ihrer Herkunftsländer und der bezogenen Produkte. Das kostet kaum Zeit, schafft aber Transparenz und ermöglicht schnelles Reagieren, wenn Kunden Informationen anfragen.

Wie es mit dem LkSG weitergeht

Die politische Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung prüft aktuell, ob das LkSG an die europäische CSDD angeglichen werden soll. Eine vollständige Abschaffung gilt als unwahrscheinlich, eine Anhebung der Schwellenwerte oder eine Vereinfachung der Pflichten ist aber möglich. Bayerische Unternehmen sollten die Entwicklung verfolgen und ihre Compliance-Strukturen flexibel gestalten, um auf Änderungen reagieren zu können. Mehr zu regulatorischen Anforderungen bietet der Artikel Wichtige Änderungen für bayerische Unternehmen in 2026. Den außenwirtschaftlichen Hintergrund liefert der Bericht Bayerns Außenhandel 2025.


Quelle: Zusammenfassung nach Angaben der IHK für München und Oberbayern, Pressemitteilung 2026 unter https://www.ihk-muenchen.de/presse/

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