Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz. Es erlaubt Kommunen mehr Flexibilität bei Sonntagsöffnungen und Einkaufsnächten und erleichtert den Verkauf in Souvenirgeschäften. Das klingt nach einer klaren Chance für den stationären Handel. Doch laut einer Umfrage der IHK München haben nur rund zehn Prozent der bayerischen Gemeinden die notwendige Verordnung für kommunale Einkaufsnächte bislang erlassen. Warum liegt die Umsetzung so weit hinter dem Möglichen zurück?
Was das neue Gesetz im Detail erlaubt
Das neue bayerische Ladenschlussgesetz gibt Kommunen deutlich mehr Spielraum als bisher. Konkret können Gemeinden nun Einkaufsnächte genehmigen, an denen Ladengeschäfte bis Mitternacht oder länger geöffnet haben dürfen. Voraussetzung ist eine kommunale Verordnung, die den Rahmen absteckt. Dazu kommen erleichterte Regelungen für Sonntagsöffnungen im Rahmen von Märkten oder Veranstaltungen sowie vereinfachte Bestimmungen für Souvenirgeschäfte in touristischen Regionen.
Für Handels- und Gastronomiebetriebe bedeutet das theoretisch: mehr Flexibilität, mehr Kundenfrequenz an Abenden und Sonntagen, mehr Umsatzpotenzial. Gerade in Innenstädten, die unter dem Onlinehandel leiden, können Einkaufsnächte ein wichtiger Frequenzbringer sein. Abendöffnungen locken Kundinnen und Kunden, die tagsüber arbeiten, und schaffen ein Erlebnisangebot, das im Internet nicht zu haben ist.
Warum die Umsetzung in den meisten Gemeinden stockt
Die IHK München zeigt sich überrascht, dass so wenige Kommunen die neue Möglichkeit genutzt haben. Die Gründe sind vielfältig. Erstens fehlt vielen Gemeinden schlicht die Information, dass eine eigene Verordnung nötig ist und wie sie aussehen soll. Das Gesetz gibt den Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung liegt aber bei den Kommunen. Ohne aktive Begleitung durch IHK, Handelsverbände oder Kommunalberater bleibt vieles liegen.
Zweitens scheuen viele Gemeinderäte den politischen Abstimmungsaufwand. Einkaufsnächte sind nicht unumstritten: Gewerkschaften sprechen sich gegen zu häufige Abendöffnungen aus, Kleinbetriebe ohne ausreichend Personal können nicht mithalten. Und nicht alle Bürgerinnen und Bürger begrüßen mehr Einkaufslärm in Innenstadtlagen.
Drittens fehlen in einigen Regionen die Strukturen, um solche Angebote koordiniert umzusetzen. Eine Einkaufsnacht funktioniert nur, wenn möglichst viele Händler mitmachen, gemeinsam bewerben und ein attraktives Programm bieten. Das setzt Koordination voraus, die in manchen Orten nicht vorhanden ist.
Was Handels- und Gastronomiebetriebe jetzt tun können
Für Unternehmen, die von den neuen Möglichkeiten profitieren wollen, gibt es einen klaren Handlungsrahmen. Der erste Schritt ist ein Gespräch mit der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem Stadtrat. Wer aktiv nachfragt und erklärt, welche wirtschaftlichen Vorteile eine Einkaufsnacht bringen kann, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Gemeinde handelt. Mehrere Betriebe, die gemeinsam auftreten, haben dabei mehr Gewicht als Einzelstimmen.
Ergänzend empfiehlt sich der Kontakt zur lokalen IHK oder zum Handelsverband Bayern. Diese Organisationen bieten Beratung und Musterdokumente an, die Kommunen bei der Erstellung der erforderlichen Verordnung helfen. In manchen Regionen gibt es bereits Pilotprojekte, auf deren Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.
Wer nicht auf kommunale Abendöffnungen warten will, kann im Rahmen des bestehenden Rechts bereits aktiv werden: Verlängerte Öffnungszeiten an Donnerstagen und Freitagen, Abendveranstaltungen im Geschäft, Pop-up-Konzepte und Kooperationen mit Gastronomie in der Nähe sind Maßnahmen, die keine neue Verordnung erfordern.
Wer von der Regelung am meisten profitiert
Touristische Regionen wie das Allgäu, Berchtesgadener Land oder Städte wie Rothenburg ob der Tauber haben durch die vereinfachten Regeln für Souvenirgeschäfte sofort profitiert. Für Läden, die auf internationales Publikum setzen, war das bisherige Recht oft ein Ärgernis. Die Erleichterungen hier sind konkret und unmittelbar wirksam.
In Großstädten wie München oder Nürnberg bieten Einkaufsnächte das größte Potenzial für den stationären Handel. Die Frequenz ist vorhanden, die Infrastruktur steht, und die Nachfrage nach Abendangeboten ist hoch. Dass gerade in diesen Städten die Umsetzung oft noch fehlt, zeigt das Paradox des neuen Gesetzes: Wer am meisten profitieren könnte, handelt am langsamsten. Den weiteren Kontext zu kommunalem Gestaltungsspielraum bietet der Artikel Bayerisches Modellregionengesetz. Was sich 2026 insgesamt für Betriebe ändert, fasst der Überblick Wichtige Änderungen für bayerische Unternehmen in 2026 zusammen.
Quelle: Zusammenfassung nach Angaben der IHK für München und Oberbayern, Pressemitteilungen 2025/2026 unter https://www.ihk-muenchen.de/presse/
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