Hängematte im Sommer - Symbolbild Urlaubsrecht Bayern

Urlaubsrecht in Bayern: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Jeder Arbeitnehmer in Bayern hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch was genau gilt, wie viel Urlaub zusteht, was bei Krankheit während des Urlaubs passiert und wie mit Resturlaub umzugehen ist, wissen viele Arbeitgeber und Beschäftigte nicht genau. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

Wie viele Urlaubstage stehen zu?

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge gehen darüber hinaus, 25 bis 30 Tage sind in Bayern in vielen Branchen üblich. Auszubildende, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte haben anteilige Ansprüche, die korrekt berechnet werden müssen.

Was bei Krankheit im Urlaub gilt

Wer während des Urlaubs krank wird und dies durch ein ärztliches Attest nachweist, muss die Krankheitstage nicht auf den Urlaub anrechnen lassen. Die Urlaubstage stehen weiterhin zu. Arbeitnehmer sollten die Krankheit unverzüglich dem Arbeitgeber melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Was genau in solchen Fällen zu tun ist, regelt das Bundesurlaubsgesetz in Verbindung mit der Entgeltfortzahlungspflicht, die auch beim Thema Lohnfortzahlung bei langer Krankheit relevant ist.

Resturlaub und Verfall

Urlaub verfällt grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof und in der Folge der Bundesgerichtshof entschieden, dass Urlaub nur verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aktiv und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Wer das unterlässt, riskiert Urlaubsansprüche, die jahrelang angesammelt werden. Bayerische Arbeitgeber sollten daher frühzeitig und schriftlich auf Resturlaub hinweisen. Einen Überblick über weitere arbeitsrechtliche Pflichten bietet der Artikel Wichtige Änderungen für bayerische Unternehmen in 2026.


Quelle: Zusammenfassung auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes und allgemein zugänglicher arbeitsrechtlicher Informationen, Stand April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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