Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst Bayern: Am 14. Februar 2026 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion in Berlin auf einen TV L Tarifabschluss geeinigt. Das Tarifergebnis sieht eine Erhöhung um insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten vor, mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis 31. Januar 2028. Aufgrund des Tarifergebnisses hat der Freistaat Bayern die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Eckpunkte auf die Beamten des Freistaates zugesagt. Alles Wichtige zum Thema Einkommen, Verlängerung der Tarifverträge, Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger und neue Rahmenbedingungen für Jobs im öffentlichen Dienst liefert dieser Ratgeber.
Was sind Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst?
Tarifverhandlungen sind Verhandlungen zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften über Entgelte und Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Dieser Überblick fasst Definition, Akteure und Wirkung zusammen. Tarifverhandlungen regeln direkt nur die Angestellten (Arbeitnehmer), nicht die Beamten. Beamtinnen und Beamte erhalten ihre Besoldung über das Beamtenrecht und Landesbesoldungsgesetze. Eine Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich ist üblich, aber nicht automatisch und Sache der jeweiligen Landesparlamente.
Wer sind die Tarifparteien?
Arbeitgeberseite: Tarifgemeinschaft deutscher Länder TdL (alle Bundesländer außer Hessen, Verhandlungsführer 2026 war Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel). Gewerkschaften: ver.di (Vorsitzender Frank Werneke), GEW Bildungsgewerkschaft, dbb beamtenbund und tarifunion (Volker Geyer). In Bayern engagiert sich zudem der Bayerische Beamtenbund BBB unter Rainer Nachtigall für die zeitgleiche Übertragung.
Geltende Tarifverträge in Bayern
Für die Angestellten des Landes Bayern gilt vor allem der TV L (Tarifvertrag der Länder, oft auch verdi-Tarifvertrag genannt). Hinzu kommen andere Tarifwerke: TVÜ-Länder (Überleitung), TV-A Länder BBiG für Auszubildende, TV-Stud für studentische Hilfskräfte und der Tarifvertrag TV-EL über eine ergänzende Leistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern.
Unterschied TV-L und TVöD
| Merkmal | TV-L | TVöD |
|---|---|---|
| Geltung | Länder (außer Hessen) | Bund und Kommunen |
| Arbeitgeber | TdL | BMI / VKA |
| Letzte Einigung | 14.2.2026 (5,8 % in 3 Schritten) | April 2025 (5,5 % + 200 Euro Sockel) |
| Laufzeit | 27 Monate | 25 Monate |
Aktueller Stand der TV-L Tarifverhandlungen
Stand 19. Juni 2026: Die TV-L Tarifrunde 2025/26 ist abgeschlossen. Am 12. März 2026 hat die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK ö.D.) der Einigung zugestimmt. Bei der ver.di-Mitgliederbefragung haben 51,46 Prozent der Teilnehmenden zugestimmt. Die Redaktionsverhandlungen zur konkreten Umsetzung der Eckpunkte laufen. Die erhöhten Tabellenentgelte ab 1. April 2026 werden voraussichtlich mit dem April-Gehalt ausgezahlt.
Forderungen der Gewerkschaften
- Erhöhung der Entgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro mehr pro Monat
- Laufzeit 12 Monate
- Zusätzlich 3 freie Tage pro Jahr, Gewerkschaftsmitglieder einen weiteren Tag
- Übernahme der Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 200 Euro
- Erhöhung der Jahressonderzahlung
- Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten der Länder
Letzter Abschluss: Ergebnisse der Tarifeinigung
Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 sieht eine Linearerhöhung um 5,8 Prozent in drei Schritten vor: zum 1. April 2026 plus 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro Sockelbetrag, dadurch in den unteren Entgeltgruppen bis EG 9b Stufe 2 effektive Erhöhung von 2,6 Prozent oder mehr), zum 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent. In der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erfolgt ab 1. Januar 2027 eine zusätzliche Erhöhung um 2,0 Prozent. Die Berechnung über 12-Monats-Schnitt ergibt rund 2,17 Prozent Jahreswirkung.
Laufzeit des Tarifvertrags
Die Laufzeit beträgt 27 Monate, gilt rückwirkend ab 1. November 2025 bis 31. Januar 2028. In diesem Zeitraum herrscht Friedenspflicht, das heißt es darf nicht für weitere Lohnerhöhungen gestreikt werden. Die nächste Länder-Tarifrunde startet im Frühjahr 2028.
Entgelttabelle TV-L Bayern
Die offizielle TV-L Entgelttabelle ab 1. April 2026 ist Anlage B zum TV-L und wird auf oeffentlicher-dienst.info sowie auf den Webseiten von TdL, ver.di und dbb veröffentlicht. Beispielwerte ab 1. April 2026 (vorbehaltlich Redaktionsverhandlungen): EG 5 Stufe 3 rund 3.520 Euro, EG 9b Stufe 4 rund 4.150 Euro, EG 11 Stufe 5 rund 5.250 Euro, EG 13 Stufe 6 (Lehrkraft) rund 6.150 Euro brutto monatlich.
Was bedeutet der Abschluss für die Gehälter?
Rechenbeispiele: Eine EG 9b Stufe 3 Beschäftigte mit zuvor 3.700 Euro brutto erhält ab 1. April 2026 plus 2,8 Prozent = 3.804 Euro (oder Sockel 100 Euro). Eine EG 13 Stufe 5 Beschäftigte mit 5.800 Euro erhält ab April 2026 rund 5.962 Euro. Ab 1. März 2027 nochmals plus 2 Prozent, ab 1. Januar 2028 plus 1 Prozent. Über die Laufzeit summiert sich das Plus auf rund 5,8 Prozent.
Auszubildende und dual Studierende
Für Auszubildende (TVA-L BBiG) und dual Studierende werden die Ausbildungsentgelte in drei Stufen um je 60 Euro angehoben: ab 1. April 2026 plus 60 Euro, ab 1. März 2027 plus 60 Euro, ab 1. Januar 2028 plus 60 Euro. Gesamtplus 180 Euro pro Monat. In Bayern werden zudem die ergänzenden Leistungen nach TV-EL angepasst, die Umsetzung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Ablauf einer Tarifverhandlung
So läuft eine Tarifrunde in mehreren Schritten ab: 1. Forderungsbeschluss der Gewerkschaften. 2. Kündigung des bisherigen Tarifvertrags. 3. Erste Verhandlungsrunde mit Eröffnungsangeboten. 4. Zweite und dritte Runde mit Warnstreiks. 5. Schlichtung bei festgefahrenen Verhandlungen (selten). 6. Einigung am Verhandlungstisch. 7. Erklärungsfrist und Mitgliederbefragung. 8. Redaktionsverhandlungen für den genauen Wortlaut. 9. Umsetzung und Auszahlung.
Schlichtung und Urabstimmung
Eine Schlichtung wird eingeleitet, wenn nach mehreren Runden kein Kompromiss am Tisch gefunden wird. Schlichter beider Seiten erarbeiten einen Vorschlag. Bei Ablehnung folgt die Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder über einen Erzwingungsstreik (75 Prozent Zustimmung erforderlich). Im aktuellen TV-L Konflikt 2025/26 reichte die Basis der Warnstreiks.
Warnstreik: Rechtsrahmen
Rechtliche Grundlage für Warnstreiks ist die Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Während eines geltenden Tarifvertrags gilt Friedenspflicht. Beamte dürfen nicht streiken (Beamtenstreikverbot, BVerfG 2018). Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst Bayern dürfen sich an Warnstreiks beteiligen. Streik nur außerhalb der Friedenspflicht zulässig.
Übertragung auf bayerische Beamte und Versorgungsempfänger
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unter Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat am 16. Februar 2026 angekündigt, das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten zu übertragen. Auch Anwärterinnen, Anwärter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind eingeschlossen. Die Umsetzung erfolgt per Bayerisches Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetz durch den Landtag. Der BBB begleitet das Gesetzgebungsverfahren.
Kosten für den bayerischen Staatshaushalt
Der Tarifabschluss bedeutet für den Freistaat Bayern einen finanziellen Kraftakt. Die Personalausgabenquote im Doppelhaushalt steigt durch die Erhöhung deutlich. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage und der notwendigen Rahmenbedingungen für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung müssen die Rückstellungen erhöht werden. Eine Verlängerung der Friedenspflicht bis Januar 2028 gibt aber Planungssicherheit. Insgesamt betreffen TV-L und Beamtenübertragung mehrere hunderttausend Menschen in Justiz, Polizei (zivil), Verwaltung, Schulen und Universitäten. Konkrete Mehrkosten für die Staatshaushalten der Länder werden in den kommenden Haushaltsplänen ausgewiesen. dpa-Meldungen sprechen von Belastungen im niedrigen einstelligen Milliardenbereich pro Jahr.
Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie war Teil des vorherigen Tarifabschlusses TV-L 2023 (1.800 Euro plus 12 Monate 120 Euro) und ist mit Auslaufen der gesetzlichen Steuerbefreiung Ende 2024 nicht mehr Teil neuer Tarifrunden. Im aktuellen TV-L Abschluss 2025/26 erfolgt die Anpassung an die Lebenshaltungskosten ausschließlich über die lineare Erhöhung und den Sockelbetrag von 100 Euro.
Wer fällt unter TV-L?
Vom TV-L betroffen sind alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ohne Beamten-Status. Konkret: Verwaltungsangestellte in Ministerien, Regierungen und Behörden, angestellte Lehrkräfte an Schulen, Beschäftigte an Universitäten und Hochschulen (Mittelbau, Verwaltung), zivile Beschäftigte der Polizei, Justizangestellte und Pflegekräfte an Universitätskliniken. Für Pflegekräfte an Unikliniken steigen die Schichtzulagen. Beamtinnen und Beamte erhalten die Erhöhung nur nach Übertragung durch Landesgesetz.
Quellen
Bayerischer Beamtenbund (bbb-bayern.de), Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion, GEW Bayern, Tarifgemeinschaft deutscher Länder TdL, Bundestagsmaterialien, oeffentlicher-dienst.info, dpa. Stand: April 2026, ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Für aktuelle Suche und Infos per E Mail Newsletter der Gewerkschaften abonnieren.
Foto: Mike van Schoonderwalt, Pexels (kostenlos nutzbar). Symbolbild Geld und Gehalt. Alle Zahlen zu Tarif und Besoldung ohne Gewähr.
