Sarg mit Blumengesteck als Symbolbild fuer Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub Todesfall: Anspruch, Tage und Regeln in Bayern

Sonderurlaub Todesfall: Wenn ein naher Angehöriger stirbt, brauchen Beschäftigte Zeit zum Trauern und zum Organisieren. Für diese Situation gibt es den bezahlten Sonderurlaub im Todesfall. Beim Tod von Ehepartner, Lebenspartner, einem Kind oder einem Elternteil sind in der Regel zwei bezahlte Arbeitstage üblich. Die gesetzliche Regelung ist § 616 BGB, im öffentlichen Dienst der TV-L, für Beamte in Bayern die UrlMV. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick, erklärt die Voraussetzungen und wem der Anspruch zusteht, wie viele Tage üblich sind, wie der Antrag läuft und was gilt, wenn der Arbeitgeber ablehnt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtslage in Bayern.

Was ist Sonderurlaub im Todesfall?

Sonderurlaub im Todesfall ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit aus einem persönlichen Grund, nämlich dem Tod eines nahen Angehörigen. Er ist unabhängig vom regulären Erholungsurlaub und dient dazu, die erste Zeit der Trauer und die nötigen Formalitäten wie die Organisation der Beerdigung zu bewältigen. In dieser Zeit sind viele Aufgaben und Angelegenheiten zu erledigen, von Behördengängen bis zur Trauerfeier. Anders als beim normalen Urlaub muss dieser Sonderurlaub nicht lange im Voraus geplant werden, da der Anlass unvorhersehbar ist.

Rechtsgrundlagen für den Anspruch

Der Anspruch auf Sonderurlaub kann sich aus mehreren Quellen ergeben: aus § 616 BGB, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist das Bürgerliche Gesetzbuch die wichtigste Grundlage. Neben dem Todesfall gilt Sonderurlaub auch bei anderen persönlichen Ereignissen und Anlässen wie der eigenen Hochzeit oder einem Umzug aus betrieblichem Grund.

§ 616 BGB als gesetzliche Grundlage

Nach § 616 BGB behält ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese vorübergehende Verhinderung liegt bei einem Todesfall in der Familie klar vor. Der Paragraf gilt automatisch, sofern er nicht ausgeschlossen wurde. Die Dauer des Sonderurlaubs nennt das Gesetz nur vage als nicht erhebliche Zeit, weshalb sich die konkrete Zahl der Urlaubstage aus Tarifvertrag, Vereinbarung oder der Rechtsprechung ergibt.

Erfolgt eine Lohnfortzahlung?

Ja. Beim Sonderurlaub nach § 616 BGB besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt für die freigestellten Tage weiter, so als hätte die Person gearbeitet. Es gibt also keinen Abzug beim Gehalt. Anders ist es nur, wenn der Anspruch wirksam ausgeschlossen wurde und stattdessen regulärer Urlaub genommen werden muss.

Ausschluss von § 616 BGB im Arbeitsvertrag

Der Anspruch aus § 616 BGB ist nicht zwingend. Er kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Eine solche Klausel ist zulässig. Ist § 616 BGB abbedungen, besteht kein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub im Todesfall, und für die Freistellung muss regulärer Erholungsurlaub eingesetzt werden. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag lohnt sich daher.

Für welche Angehörigen besteht Anspruch?

Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto klarer der Anspruch. Einen gesicherten Anspruch gibt es vor allem bei Verwandten ersten Grades. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Tage nach den Regelungen im öffentlichen Dienst und der gängigen Praxis nach § 616 BGB.

Verstorbener AngehörigerÜbliche TageGrundlage
Ehepartner oder Lebenspartner2 TageTV-L, TVöD, § 616 BGB
Kind2 TageTV-L, TVöD, § 616 BGB
Elternteil (Mutter, Vater)2 TageTV-L, TVöD, § 616 BGB
Geschwister (Bruder, Schwester)1 bis 2 Tageoft nur nach Vertrag
Großeltern1 TagEinzelfall, Ermessen
Schwiegereltern1 TagEinzelfall, Ermessen

Beim Tod von Ehepartner, Lebenspartner, einem Kind oder einem Elternteil sind zwei Tage der Standard. Bei Geschwistern hängt der Anspruch häufig vom konkreten Vertrag oder Tarif ab. Bei Großeltern oder Schwiegereltern besteht oft kein fester Anspruch, hier entscheidet der Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen nach Ermessen, vor allem wegen des Familienmitglieds, wenn es im selben Haushalt lebte. Beim besonders schweren Verlust eines Kindes zeigen sich viele Arbeitgeber kulant und gewähren zusätzliche Tage, weil die seelische Belastung enorm ist. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, regulären Urlaub anzuhängen oder bei einer trauerbedingten Erkrankung eine Krankschreibung zu nutzen.

TV-L Bayern: Sonderurlaub bei Todesfall

Für Angestellte im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach den §§ 28 und 29 TV-L werden beim Tod des Ehegatten, Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt. Der Nachweis über den Verwandtschaftsgrad genügt in der Regel. Der TV-L gilt für tarifbeschäftigte Angestellte an Schulen, Universitäten und in der Landesverwaltung.

TVöD: Regelung im öffentlichen Dienst

Bei kommunalen Arbeitgebern und beim Bund gilt statt des TV-L der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Regelung ist nahezu identisch: § 29 TVöD sieht beim Tod von Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Elternteil zwei Arbeitstage vor. In Bayern betrifft der TVöD zum Beispiel Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Landkreisen. Für die betroffene Person macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob TV-L oder TVöD gilt, die zwei Tage sind in beiden Tarifverträgen verankert.

Beamte in Bayern

Beamte des Freistaats Bayern unterliegen nicht dem § 616 BGB, sondern dem Beamtenrecht. Maßgeblich ist die bayerische Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (UrlMV), nicht die bundesweite Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), die nur für Bundesbeamte gilt. Auch hier werden beim Tod des Ehegatten, Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils in der Regel zwei Arbeitstage Dienstbefreiung unter Fortgewährung der Bezüge gewährt. Bei Fragen zum konkreten Umfang hilft die Personalstelle oder der Dienstherr.

Unterschied Gesetz und Tarifvertrag

GrundlageGilt fürTage bei Tod naher Angehöriger
§ 616 BGBPrivatwirtschaft1 bis 3 Tage, oft 2 (falls nicht ausgeschlossen)
TV-LAngestellte Länder (Bayern)2 Tage
TVöDAngestellte Kommunen, Bund2 Tage
UrlMVBeamte Bayern2 Tage
Arbeitsvertragje nach Vereinbarungindividuell, kann § 616 ausschließen

Der wichtigste Unterschied: Im öffentlichen Dienst und bei Beamten ist die Zahl der Tage fest und klar geregelt. In der Privatwirtschaft hängt sie von der Auslegung des § 616 BGB und einer möglichen vertraglichen Regelung ab. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geht dem allgemeinen Gesetz vor.

So beantragen Sie den Sonderurlaub

Der Ablauf ist unkompliziert. Wichtig ist, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren.

  1. Den Arbeitgeber oder Vorgesetzten umgehend über den Todesfall und die benötigte Freistellung informieren.
  2. Den Sonderurlaub formlos oder über das betriebliche Formular beantragen, mit Angabe von Anlass und Zeitraum.
  3. Den geforderten Nachweis einreichen (siehe unten).
  4. Die Bestätigung der Freistellung abwarten und den Zeitraum dokumentieren.

Welche Nachweise sind nötig?

Der Arbeitgeber darf einen Nachweis über den Anlass verlangen. Üblich sind:

  • die Sterbeurkunde des verstorbenen Angehörigen,
  • alternativ eine Traueranzeige oder eine Bescheinigung des Bestatters,
  • bei Bedarf ein Nachweis über den Verwandtschaftsgrad.

Wenn der Arbeitgeber ablehnt

Verweigert der Arbeitgeber den Sonderurlaub, obwohl ein Anspruch besteht, sollten Betroffene zunächst ruhig das Gespräch suchen und auf die Rechtsgrundlage verweisen. Hilft das nicht, kann der Betriebsrat oder im öffentlichen Dienst der Personalrat eingeschaltet werden. Auch eine Rechtsberatung, etwa durch eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist möglich. Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, erhält dort Unterstützung. Wichtig ist, die Ablehnung und die eigenen Nachweise zu dokumentieren. Ist § 616 BGB im Arbeitsvertrag wirksam ausgeschlossen, besteht allerdings kein durchsetzbarer Anspruch, dann bleibt nur der reguläre Urlaub.

FAQ

Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir zu?

Beim Tod von Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Elternteil sind zwei Arbeitstage der Standard. Wie viele Tage Sonderurlaub im Trauerfall gewährt werden, hängt in der Privatwirtschaft aber vom Vertrag und der Kulanz des Arbeitgebers ab, hier können es als Ausnahme auch bis zu drei Tage sein. Bei entfernteren Verwandten ist der Anspruch geringer oder besteht gar nicht. Am besten klärt man den Umfang frühzeitig, um sich im Job auf die Trauer konzentrieren zu können.

Gilt der Sonderurlaub auch für die Beerdigung?

Ja. Die zwei Tage decken üblicherweise den Todestag und den Tag der Beerdigung ab. Fällt die Beerdigung auf einen anderen Tag oder ist eine weite Anreise nötig, kann im Einzelfall ein zusätzlicher Tag gewährt werden. Das hängt von der Vereinbarung und der Kulanz des Arbeitgebers ab.

Habe ich Anspruch bei Tod der Schwiegereltern?

Ein fester gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht. Viele Tarifverträge sehen einen Tag vor, in der Privatwirtschaft entscheidet der Arbeitgeber nach Ermessen. Lebte die verstorbene Person im selben Haushalt, stehen die Chancen auf eine Freistellung besser.

Quellen

§ 616 BGB, TV-L §§ 28 und 29, TVöD § 29, UrlMV (Bayern), SUrlV (Bund). Redaktionelle Quellen: GEW Bayern, Allianz, Sparkasse, arbeitsvertrag.org, Ordio. Stand: Juli 2026, keine Rechtsberatung, ohne Gewähr. Maßgeblich sind der jeweils geltende Tarifvertrag und der individuelle Arbeitsvertrag.

Foto: Pexels (kostenlos nutzbar unter Pexels-Lizenz). Symbolbild Sarg mit Blumengesteck. Foto-Detailseite: pexels.com. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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