Rechtliche Probleme halten sich selten an die Grenzen einzelner Fachgebiete. Eine Trennung kann vermögensrechtliche Fragen aufwerfen, ein Konflikt im Unternehmen berührt womöglich zugleich Vertrags- und Arbeitsrecht, bei einem Bauvorhaben greifen verschiedene Vereinbarungen und Haftungsfragen ineinander. Genau an solchen Schnittstellen zeigt sich, welchen Unterschied eine Kanzlei mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten machen kann. Schwaiger, Feldmeier & Kollegen in Ingolstadt setzt auf dieses Modell: mehrere Rechtsanwälte, klar erkennbare Tätigkeitsfelder und die Möglichkeit, fachübergreifende Fragen innerhalb des Teams zu bearbeiten.
Die Kanzlei hat sich nach eigenen Angaben im Jahr 2018 neu zusammengeschlossen. Ihr Standort befindet sich in der Harderstraße 8, direkt neben dem Amtsgericht Ingolstadt. Das heutige Team umfasst fünf Rechtsanwälte, fünf Rechtsanwaltsfachangestellte, mehrere Teilzeitkräfte und drei Auszubildende. Damit ist Schwaiger, Feldmeier & Kollegen groß genug, um verschiedene Rechtsbereiche abzudecken, ohne die persönliche Betreuung aus den Augen zu verlieren.
Von Arbeitsrecht bis zivilem Baurecht
Acht Rechtsgebiete führt die Kanzlei als ihre zentralen Tätigkeitsfelder: Arbeitsrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, ziviles Baurecht und Zivilrecht. Hinter dieser Aufzählung stehen Fälle, die Privatpersonen ebenso betreffen können wie Unternehmen.
Wer einen kompetenten Rechtsanwalt in Ingolstadt sucht, steht schließlich oft vor einer ganz praktischen Frage: Wer kennt sich mit dem konkreten Problem tatsächlich aus? Schwaiger, Feldmeier & Kollegen ordnet Mandate deshalb einem festen Ansprechpartner zu. Je nach Rechtsgebiet übernimmt ein Fachanwalt oder ein entsprechend spezialisierter Kollege die Betreuung. Werden mehrere Bereiche berührt, arbeitet die Kanzlei nach eigenen Angaben auch in Anwaltsteams zusammen.
Im Arbeitsrecht gehören sowohl Arbeitnehmer und leitende Angestellte als auch Geschäftsführer sowie kleinere und mittelständische Unternehmen zum Mandantenkreis. Themen reichen von Kündigungen, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen bis zu Vergütungsfragen oder betrieblichen Veränderungen. Auf Arbeitgeberseite spielt die Beratung im Vorfeld möglicher Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle. Der Ansatz ist dabei keineswegs automatisch auf ein Gerichtsverfahren ausgerichtet: Je nach Situation kann die anwaltliche Tätigkeit zunächst beratend im Hintergrund bleiben oder in Verhandlungen und gerichtliche Verfahren übergehen.
Familienrecht verlangt mehr als Paragrafenkenntnis
Besonders deutlich wird die Bedeutung einer individuellen Fallbetrachtung im Familienrecht. Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich oder die Vermögensaufteilung nach einer Trennung lassen sich kaum isoliert betrachten. Hinzu kommen Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und Fragen des Versorgungsausgleichs.
Mit diesem Bereich befassen sich in der Kanzlei unter anderem Norbert Feldmeier und Klaus Wittmann. Feldmeier ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und hat 2001 einen Familienfachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen. Zu seinen Schwerpunkten gehören neben dem Familienrecht auch Erbrecht, allgemeines Zivilrecht sowie Strafrecht. Klaus Wittmann ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Verkehrsunfallrecht und strafrechtlichen Mandaten.
Gerade bei familiären Auseinandersetzungen geht es häufig um mehr als die reine Durchsetzung einer einzelnen Forderung. Entscheidungen können langfristige finanzielle und persönliche Folgen haben. Die Kanzlei beschreibt deshalb die verständliche Einordnung der rechtlichen Situation und – soweit möglich – eine gütliche Lösung als wichtigen Bestandteil ihrer Arbeit.
Juristische Begleitung für Unternehmen und Bauprojekte
Auch wirtschaftsrechtliche Fragestellungen nehmen Raum ein. Im Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet die Kanzlei nach eigenen Angaben Vorgänge von der Wahl und Gründung einer Gesellschaft bis zu deren Auseinandersetzung oder Beendigung. Dazu zählen Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG ebenso wie Kapitalgesellschaften. Bei der Vertragsgestaltung arbeitet die Kanzlei bei Bedarf mit Steuerberatern und Notaren zusammen. Weitere Themen sind Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführeranstellungsverträge und Unternehmensnachfolgen.
Eine weitere Schnittstelle zwischen Vertragsgestaltung und Konfliktlösung findet sich im zivilen Bau- und Architektenrecht. Bernd Schwaiger, seit Oktober 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, nennt das zivile Baurecht, Vertragsgestaltung sowie Zivilrecht als seine Schwerpunkte. Die Kanzlei begleitet Bau- und Immobilienvorhaben unter anderem bei Werkverträgen, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen sowie bei Fragen zu Mängeln, Verzögerungen, Vergütung und Schadensersatz. Auch Nachtrags- und Bauzeitenansprüche gehören zum beschriebenen Tätigkeitsspektrum.
Spezialisierung im Team
Walter Renner bringt ausgewiesene Spezialisierungen im Arbeits- und Sozialrecht ein. Er ist seit April 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für beide Rechtsgebiete. Im Sozialrecht können etwa Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern oder beitragsrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Daniel Schwaiger gehört seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Januar 2025 zur jüngeren Generation im Team. Seine Schwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht – darunter Kauf-, Werkvertrags- und Baurecht –, im Verkehrsunfallrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Damit ergänzt er mehrere Tätigkeitsbereiche, die bereits seit vielen Jahren innerhalb der Kanzlei bearbeitet werden.
Diese Mischung aus langjähriger Berufspraxis und unterschiedlichen fachlichen Profilen prägt die Struktur von Schwaiger, Feldmeier & Kollegen. Wo zusätzliche Expertise erforderlich ist, nennt die Kanzlei außerdem die Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Fester Ansprechpartner statt anonymer Fallbearbeitung
Bei einer Kanzlei mit mehreren Rechtsgebieten stellt sich schnell die Frage, ob Mandate zwischen verschiedenen Zuständigkeiten hin- und herwandern. Schwaiger, Feldmeier & Kollegen beschreibt bewusst ein anderes Modell: Für die individuelle Betreuung soll ein fester Ansprechpartner zuständig sein. Fachübergreifende Zusammenarbeit findet dort statt, wo sie für den konkreten Sachverhalt erforderlich ist.
Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich im gesamten Bundesgebiet. Der Standort in der Ingolstädter Innenstadt ist zugleich stark lokal verankert: Mehrere Mitglieder des Teams sind seit vielen Jahren in Ingolstadt anwaltlich tätig, einige engagieren sich im Ingolstädter Anwaltsverein.
So entsteht das Profil einer mittelständischen Kanzlei, deren Stärke weniger in einer möglichst langen Liste von Rechtsgebieten liegt als in deren konkreter Zuordnung zu erfahrenen Ansprechpartnern. Gerade bei komplexeren Sachverhalten ist das entscheidend: Rechtliche Fragen beginnen häufig in einem Fachgebiet – und enden längst nicht immer dort.
Bildquellen
- Schwaiger, Feldmeier & Kollegen: https://www.sf-anwaelte.de/images/2601_anwaltsteam.jpg
