Die PDL Weiterbildung Bayern qualifiziert Pflegefachkräfte für Leitungspositionen in Pflegeeinrichtungen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten der Langzeitpflege. Ziel ist die Übernahme der verantwortlichen Pflegefachkraft-Rolle nach Bundesrecht und der Pflegedienstleitung nach Landesrecht. Sie erfolgt in Bayern nach der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) in einer Basis- und Aufbauweiterbildung mit insgesamt 764 Stunden. Dieser Ratgeber zeigt Definition, Aufgaben, Voraussetzungen, Dauer, Inhalte und Kosten der PDL Weiterbildung in Bayern, inklusive Anbieter, Module, Anerkennung über die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und Förderoptionen.
Was ist eine Pflegedienstleitung (PDL)?
Die Pflegedienstleitung PDL ist die fachlich verantwortliche Führungsperson in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Sie ist Bindeglied zwischen Pflegeteam und Einrichtungsleitung oder Geschäftsführung. Rechtlich entspricht die Rolle der verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. Eine bundeseinheitliche Weiterbildung existiert nicht, jedes Bundesland regelt Details eigenständig. In Bayern gilt die AVPfleWoqG.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche einer PDL
Die Aufgaben einer PDL sind vielfältig und umfassen eine Vielzahl von Bereichen. Personalführung steht im Zentrum: Dienstplanung, Mitarbeitergespräche, Teamentwicklung, Coaching, Praxisanleitung, Personalauswahl und gezielte Fortbildung des Teams. Qualitätsmanagement: Pflegestandards, Audits, Dokumentation und Veränderungs Management bei neuen Vorgaben. Organisation: Steuerung der Pflegeprozesse, Versorgung und Betreuung der Bewohner, Koordination zwischen Wohnbereich, Hauswirtschaft und Therapie. Rechtliche Aufsicht über die Ausführung von SGB XI und AVPfleWoqG. Wirtschaftlichkeit: Budget, Personalstunden, Belegung. Kommunikation mit Angehörigen, Heimaufsicht, MDK und Geschäftsführung. Damit ist die PDL eine klassische Führungsaufgabe mit hoher Verantwortung.
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen
Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das SGB XI (insbesondere § 71 SGB XI für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft), das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Bayern (PfleWoqG) und die zugehörige Ausführungsverordnung AVPfleWoqG (§ 56 für die Weiterbildung). Die AVPfleWoqG verbindet das Konzept der Verantwortlichen Pflegefachkraft mit erweiterten Anforderungen des bayerischen Wohnqualitätsgesetzes. Anerkennende Stelle für die Weiterbildung ist in Bayern die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), die auch Anrechnungsbescheide bei Wechsel des Anbieters ausstellt.
Voraussetzungen für die Zulassung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur PDL Weiterbildung in Bayern erfüllt sein. Erstens: Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach §§ 1, 58 oder 64 PflBG, alternativ als Altenpflegerin oder Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Zweitens: praktische Berufserfahrung im Pflegeberuf von mindestens zwei Jahren. Drittens: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Für die Aufbauweiterbildung ist zusätzlich der erfolgreiche Abschluss der Basisweiterbildung (460 UE) erforderlich. Bei Quereinstieg oder Auslandsabschluss prüft die VdPB die Anerkennung auf Antrag.
Dauer und Umfang der PDL Weiterbildung
| Teil | Umfang | Abschluss | Format |
|---|---|---|---|
| Teil 1: Basisweiterbildung | 460 UE | Verantwortliche Pflegefachkraft (§ 71 SGB XI) | Präsenz, Online, Hybrid |
| Teil 2: Aufbauweiterbildung | 264 UE + 40 Stunden Praktikum | Pflegedienstleitung (PDL) | Präsenz, Online Format |
| Gesamt nach § 56 AVPfleWoqG | 764 Stunden | PDL-Schein | berufsbegleitend möglich |
Berufsbegleitend dauert die gesamte Weiterbildung je Anbieter und Ort etwa 18 bis 24 Monate, in Vollzeit kürzer. Anbieter bieten Blockwochen, Abendkurse, Samstagskurse und Online-Module mit verschiedenen Terminen. Im Online Format finden Tutorien teils wöchentlich statt, das Selbststudium ergänzt die Stunden.
Inhalte und Lernmodule
Die Module sind in Anlage 2 der AVPfleWoqG geregelt. Sie sind in vier Module gegliedert, die Fachwissen und Fähigkeiten in unterschiedlichen Qualifikationen aufbauen.
| Modul | Schwerpunkt | Beispielhafte Inhalte |
|---|---|---|
| Modul A soziale Qualifikationen | Personalführung, Kommunikation | Mitarbeitergespräch, Konfliktmanagement, Kollegiale Beratung und Coaching |
| Modul B ökonomische Qualifikationen | Betriebswirtschaft, Finanzen | Budgetplanung, Abrechnung, Personalbedarf, Pflegesatz |
| Modul C organisatorische Qualifikationen | Pflegeprozess, Organisation | Pflegeprozess, Pflegevisite, Dokumentation, Schnittstellen |
| Modul D strukturelle Qualifikationen | Recht, Qualität | SGB XI, AVPfleWoqG, Qualitätsmanagement, Hygiene |
Vermittelt werden auch Methoden zur Personalführung, Veränderungs Management, Mitarbeitermotivation und kollegiale Beratung und Coaching. Eine Projektarbeit ist in der Regel Pflicht und wird im Schlusskolloquium vorgestellt.
Anbieter in Bayern
Zu den führenden Anbietern zählen bbw Seminare (München, Nürnberg, Augsburg), HÖHER Akademie für Pflegeberufe, GGSD (Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste), Berufsakademie Passau, AWO Bildungszentrum und kirchliche Träger wie Caritas und Diakonie. Vor der Buchung prüfen: Anerkennung durch die VdPB, Anzahl der Teilnehmer pro Lehrgang, Terminen, Praxisbezug und Bewertungen ehemaliger Teilnehmer. Viele Anbieter führen kostenlose Informationsveranstaltungen per E Mail-Anmeldung durch, in denen Ablauf und Module vorgestellt werden.
Kosten und Förderung
Die Kosten variieren je Anbieter und Format. Richtwerte: Basisweiterbildung 3.500 bis 5.000 Euro, Aufbauweiterbildung 2.500 bis 3.500 Euro, Gesamtpaket Basis und Aufbau oft 6.000 bis 8.500 Euro. Hinzu kommen Zusatzkosten für Prüfungsgebühren der VdPB, Lehrmaterial und ggf. Übernachtung bei Blockwochen. Förderoptionen reduzieren die Belastung erheblich: Aufstiegs-BAföG (bis zu 75 Prozent Förderung der Kursgebühren), Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, Bildungsprämie, Bildungsurlaub nach BayBUG. Auch Arbeitgeber übernehmen häufig Teile der Kosten gegen Bindung. Steuerlich sind die Aufwendungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar.
Quellen
Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Bayern (AVPfleWoqG), insbesondere § 56 und Anlage 2 auf gesetze-bayern.de. § 71 SGB XI auf gesetze-im-internet.de. Vereinigung der Pflegenden in Bayern (vdpb-bayern.de) als Anerkennungsstelle. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Bildungseinrichtungen: bbw-seminare.de, hoeher-akademie.de, ggsd.de, berufsakademie-passau.de. Agentur für Arbeit zum Bildungsgutschein. Förderportal BAföG zum Aufstiegs-BAföG. Bei konkreter Wahl des Anbieters direkt Termine und aktuelle Kosten erfragen. Stand: April 2026, ohne Gewähr.
Foto: Pixabay, Pexels (kostenlos nutzbar). Symbolbild für Weiterbildung und Lehrgang. Alle Angaben zu Stunden, Kosten und Anerkennung ohne Gewähr.

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