Beschaeftigter raeumt Ware in einem Lager ein

Mindestlohn 2027: Höhe, Verfahren und Ausblick

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro pro Stunde. Beide Stufen sind beschlossen, hinter dem Suchbegriff Mindestlohn 2027 steckt also keine Prognose, sondern geltendes Recht. Dieser Überblick zeigt, wer entscheidet und was danach zu erwarten ist.

ZeitpunktMindestlohnMinijob-Grenze
seit 1. Januar 202512,82 Euro556 Euro
seit 1. Januar 202613,90 Euro brutto pro Stunde603 Euro
ab 1. Januar 202714,60 Euro633 Euro
ab 1. Januar 2028offen, Beschluss bis Juni 2027gekoppelt

Die Minijob Grenze ist seit 2024 per Formel an die Lohnuntergrenze gekoppelt und steigt automatisch mit, damit in Minijobs weiterhin eine Arbeitszeit von rund zehn Wochenstunden möglich bleibt. Die Verdienstgrenze im Übergangsbereich der Midijobs endet unverändert bei 2.000 Euro im Monat.

So entsteht der Mindestlohn: Verfahren und Zuständigkeiten

Über die Höhe entscheidet nicht die Politik direkt, sondern ein unabhängiges Gremium. Es schlägt eine Anpassung vor, das Bundeskabinett setzt sie per Verordnung um. Grundlage ist das Mindestlohngesetz von 2015. Für den Mindestlohn 2027 war dies die fünfte Verordnung seit der Einführung, beschlossen im Oktober 2025.

Wer sitzt in der Mindestlohnkommission?

Die Mindestlohnkommission besteht aus neun Mitgliedern: einer oder einem Vorsitzenden, drei stimmberechtigten Vertretern der Arbeitgeberverbänden, drei Vertretern der Gewerkschaften und zwei beratenden Wissenschaftlern ohne Stimmrecht. Den Vorsitz führt Christiane Schönefeld. Für die Arbeitnehmerseite verhandelte zuletzt Stefan Körzell vom DGB, für die Arbeitgeber Steffen Kampeter von der BDA. Die Spitzenverbände schlagen ihre Vertreter alle fünf Jahre vor.

Welche Kriterien gelten bei der Entscheidung?

Nach dem Gesetz orientiert sich die Anpassung nachlaufend an der Tarifentwicklung. Die Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung außerdem, ob der Mindestschutz der Beschäftigten gewahrt bleibt, ob faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und ob die Beschäftigung in einzelnen Branchen gefährdet wird. Produktivität, Konjunktur und die Lage in besonders betroffenen Wirtschaftszweigen fließen ebenfalls ein. In ihrer Geschäftsordnung hat die Kommission zusätzlich einen Orientierungswert von 60 Prozent des Medianlohns aufgenommen.

Zeitplan und Turnus

Die Kommission entscheidet alle zwei Jahre, jeweils bis zum 30. Juni. Der fünfte Beschluss vom 27. Juni 2025 legte die beiden Stufen für 2026 und 2027 fest. Der nächste Schritt folgt bis zum 30. Juni 2027 und betrifft die Jahre 2028 und 2029. Parallel legt die Kommission alle zwei Jahre einen Bericht über die Folgen für Beschäftigung und Unternehmen vor.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Der Anspruch gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen bestehen für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende in einer Ausbildung, für Praktika im Rahmen der Ausbildung sowie für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis drei Monate. Auch Ehrenamtliche, Selbstständige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten sowie Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fallen heraus. Umgekehrt liegen Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer Entsendegesetz in einigen Branchen über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, etwa im Bauhauptgewerbe und in der Pflege. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, kontrolliert wird durch den Zoll.

Historie seit 2015

Seit der Einführung hat sich die Lohnuntergrenze um mehr als 70 Prozent erhöht. Der größte Sprung erfolgte 2022 durch ein eigenes Gesetz des Bundestags, also außerhalb des regulären Verfahrens.

JahrMindestlohn je Arbeitsstunde
20158,50 Euro
20199,19 Euro
Oktober 202212,00 Euro
202412,41 Euro
202512,82 Euro
202613,90 Euro
202714,60 Euro

EU-Richtlinie: Relevanz für Deutschland

Die EU-Mindestlohnrichtlinie von 2022 gibt keine Lohnhöhe vor, sondern einen Rahmen für angemessene Mindestlöhne und für die Stärkung von Tarifverträge. Entscheidend ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2025: Auf Klage Dänemarks erklärte das Gericht zwei zentrale Bestimmungen für nichtig, weil die Festsetzung von Löhnen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt. Damit sind die Kriterien der Richtlinie für Deutschland nicht mehr verbindlich. Bestehen bleibt die Pflicht, bei einer Tarifbindung unter 80 Prozent einen Aktionsplan vorzulegen. Deutschland liegt mit rund 50 Prozent deutlich darunter.

60 Prozent des Medianlohns: Was der Referenzwert bedeutet

Der Median teilt alle Löhne in zwei gleich große Hälften. 60 Prozent dieses mittleren Bruttolohns gelten international als Orientierung für einen angemessenen Mindestschutz, alternativ werden 50 Prozent des Durchschnittslohns genannt. Nach diesem Maßstab müsste die Untergrenze in Deutschland über 15 Euro liegen. Seit dem Urteil ist der Wert allerdings nur noch eine Orientierung und keine europarechtliche Verpflichtung.

EU-Vergleich: Mindestlöhne in Europa

Mit 13,90 Euro liegt Deutschland auf Rang drei der EU, umgerechnet rund 2.343 Euro im Monat. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in fünf Mitgliedstaaten nicht, dort regeln Tarifverträge die Löhne: Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden.

LandMonatlicher Bruttomindestlohn 2026
Luxemburg2.704 Euro
Irland2.391 Euro
Deutschland2.343 Euro
Niederlande2.295 Euro
Frankreich1.823 Euro
Spanien1.381 Euro
Polen1.139 Euro
Bulgarien620 Euro

Mindestlohn 2027: Einordnung und Ausblick

Die Anhebung von 12,82 auf 14,60 Euro entspricht einem Plus von knapp 14 Prozent in zwei Stufen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten allein von der ersten Stufe bis zu 6,6 Millionen Beschäftigten, also etwa jedes sechste Arbeitsverhältnis. Frauen sind mit rund 20 Prozent der Arbeitsplätze überdurchschnittlich betroffen, bei Männern sind es 14 Prozent. Besonders stark wirkt die Anpassung im Gastgewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft.

Politische Positionen und Forderungen

Die SPD hatte im Wahlkampf 15 Euro gefordert und die Marke im Koalitionsvertrag als für 2026 denkbar bezeichnet. Die Union verwies dagegen auf die Autonomie der Kommission. Arbeitsministerin Bärbel Bas setzte den Beschluss anschließend per Rechtsverordnung um, ohne gesetzlich einzugreifen. Die Gewerkschaften halten das Ergebnis für zu niedrig, die Arbeitgeber verweisen auf die Kostenbelastung kleiner Unternehmen. Für die Runde 2028 zeichnet sich damit erneut ein Konflikt um die 15-Euro-Marke ab.

Kaufkraft und Inflation

Entscheidend ist nicht der nominale Betrag, sondern was davon übrig bleibt. In den Inflationsjahren 2021 bis 2023 verlor die Lohnuntergrenze real an Wert, die Erhöhung auf 12 Euro glich das weitgehend aus. Bei zwei Prozent Teuerung bleibt von den 5,0 Prozent der Stufe 2027 ein spürbares reales Plus. Steigen die Preise stärker, schmilzt der Zugewinn schnell zusammen.

Argumente für und gegen eine deutliche Anhebung

Befürworter argumentieren, eine höhere Lohnuntergrenze stärke die Kaufkraft und stabilisiere die Binnennachfrage. Sie schütze vor Armut trotz Arbeit, entlaste den Sozialstaat und verringere den Abstand zur Grundsicherung. Da Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland überdurchschnittlich im Niedriglohnsektor arbeiten, wirke der Mindestlohn zudem als Instrument gegen die Lohnlücke. Die bisherigen Erhöhungen hätten die befürchteten Jobverluste nicht ausgelöst.

Kritiker halten dagegen, dass ein zu schneller Anstieg gerade arbeitsintensive Branchen trifft. Im Gastgewerbe und im Einzelhandel steigen die Personalkosten unmittelbar, was zu höheren Preisen, weniger Stunden oder Stellenabbau führen könne. Ein politisch gesetzter Betrag untergrabe außerdem die Tarifautonomie, weil die Sozialpartner ihre Rolle verlieren. Auch die Lohnabstände zu qualifizierten Tätigkeiten geraten unter Druck, wenn die Untergrenze schneller steigt als die darüberliegenden Gehälter.

Quellen und Kontakt

Quelle für die Zahlen sind der fünfte Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die Fragen und Antworten der Bundesregierung sowie die Eurostat-Auswertung des Statistischen Bundesamtes zum Stand Februar 2026. Rechtsgrundlage ist das Mindestlohngesetz, ergänzt um das Arbeitnehmer Entsendegesetz. Hinweise zu Einzelfällen gibt das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, für Fragen zur Arbeitsförderung ist die Bundesagentur für Arbeit der richtige Kontakt. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt beim Mindestlohn 2027 im Monat?

Bei 40 Stunden pro Woche ergibt ein Stundenlohn von 14,60 Euro rund 2.530 Euro brutto im Monat. Zum Beispiel bringt die Stufe 2027 einer Vollzeitkraft gegenüber 2025 etwa 310 Euro mehr brutto, im Jahr rund 3.700 Euro.

Steigt der Mindestlohn nach 2027 auf 15 Euro?

Ein Datum steht nicht fest. Rein rechnerisch würde bereits eine moderate Anpassung ab 2028 die Marke überschreiten. Fest steht nur der Turnus: Die Mindestlohnkommission legt ihren Beschluss bis Ende Juni 2027 vor, danach folgt die Verordnung durch Bundesregierung und Bundeskabinett. Der Bundesrat ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.

Foto: Pexels (kostenlos nutzbar unter der Pexels-Lizenz). Symbolbild: Beschäftigter räumt Ware in einem Lager ein. Foto-Detailseite: pexels.com. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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