Der Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern regelt die zentralen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Handel und Verkauf im Freistaat: Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Sonderzahlung und Leistungen. Tarifvertragsparteien sind der Handelsverband Bayern (HBE) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaft ver.di auf Arbeitnehmerseite. Aktueller MTV-Stand ist die Fassung vom 9. Dezember 2013, ergänzt durch Einlegeblätter. Dieser Ratgeber liefert die wichtigsten Informationen kompakt.
Was ist der Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern?
Der Manteltarifvertrag (MTV) ist neben den Lohn- und Gehaltstarifverträgen sowie den Tarifverträgen zur Sonderzahlung der wichtigste Tarifvertrag im Einzelhandel in Bayern. Er regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen, also nicht die Höhe der Löhne oder Gehälter, sondern die Regelungen für Arbeitszeit, Pausen, Mehrarbeit, Urlaub, Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sonderfälle. Lohn- und Gehälter sowie die Ausbildungsvergütungen werden in eigenen Tarifverträgen geregelt.
Geltungsbereich
Der MTV gilt räumlich für den Einzel-Handel in Bayern, fachlich für alle Betriebe und Filialen des Einzelhandels einschließlich Warenverräumung und Verkauf in München und im übrigen Freistaat. Persönlich gilt er für Arbeiterinnen und Arbeiter, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Angestellte sowie Auszubildende, sofern Arbeitgeber Mitglieder im Handelsverband Bayern sind oder der MTV im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird. Leitende Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG sind ausgenommen.
Allgemeinverbindlichkeit
Der MTV Einzelhandel Bayern ist aktuell nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Das Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vierteljährlich. Der MTV bindet daher rechtlich nur Tarifgebundene (Arbeitgeber im HBE, Mitglieder der Gewerkschaft) oder wenn er per Verweis in den Arbeitsvertrag aufgenommen wurde.
Urlaub
| Beschäftigungsjahr | Urlaubstage (5-Tage-Woche) |
|---|---|
| 1. Jahr | 30 Arbeitstage |
| 2. bis 5. Jahr | 34 Arbeitstage |
| ab 6. Jahr | 36 Arbeitstage |
Der MTV gewährt damit deutlich mehr Urlaub als das Bundesurlaubsgesetz (gesetzlich 20 Tage bei 5-Tage-Woche).
Kündigungsfristen
Tariflich gilt im Einzelhandel Bayern für beide Seiten regelmäßig sechs Wochen zum Monatsende, deutlich länger als die gesetzlichen vier Wochen nach § 622 BGB. Nach mehr als fünf Jahren Beschäftigung verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gestaffelt. In der Probezeit gilt zwei Wochen, bei Aushilfen kürzere Fristen.
Originaltext und Download
Das Angebot an Volltexten und Downloads steht für Mitglieder des HBE auf hv-bayern.de zur Verfügung (Bereich Recht, Arbeit und Soziales). Eine Übersicht aller Tarifverträge gibt es zudem auf der Website von ver.di Bayern (handel.verdi.de). Bei Fragen helfen die Geschäftsstellen in München weiter, telefonisch oder per E Mail. Stand: April 2026, ohne Gewähr.
Foto: Mikhail Nilov, Pexels (kostenlos nutzbar). Symbolbild für Vertragsunterzeichnung. Alle Angaben zu Fristen und Zahlen ohne Gewähr.

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