Kalender mit roten Markierungen fuer Urlaubstage

Gesetzlicher Mindesturlaub in Bayern: Tage und Sonderfälle

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Bayern wie überall in Deutschland 24 Werktage pro Kalenderjahr. Das entspricht vier Wochen Urlaub, bei einer Fünf Tage Woche also 20 Arbeitstagen. Für Jugendliche, Auszubildende und schwerbehinderte Beschäftigte gelten höhere Mindestansprüche. Dieser Ratgeber zum Thema gesetzlicher Mindesturlaub Bayern zeigt, wie sich der Anspruch je nach Arbeitszeitmodell und Personengruppe berechnet und welche Vorgabe für welche Gruppe gilt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage und Anzahl der Tage

Geregelt ist der Anspruch im Bundesurlaubsgesetz, das amtlich Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer heißt. Nach § 3 BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind nach § 3 Abs 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn oder gesetzliche Feiertage sind. Der Samstag zählt also mit, obwohl an ihm selten gearbeitet wird. Der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gilt für jeden Mitarbeiter und alle Angestellten gleichermaßen. Aus dieser Zählweise ergibt sich die eigentliche Aussage des Gesetzes: vier Wochen Urlaub im Jahr zur Erholung, unabhängig von der Verteilung der Arbeitsleistung über die Arbeitswoche.

Der Anspruch entsteht nicht erst am Jahresbeginn in voller Höhe, sondern setzt die Wartezeit von sechs Monaten voraus. Davor besteht ein Teilanspruch von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Gerade in Bayern mit seinen vielen Feiertagen ist das ein spürbarer Vorteil, auch wenn er die Zahl der Urlaubstage selbst nicht erhöht.

Gilt in Bayern etwas anderes?

Nein. Urlaubsrecht ist Bundesrecht, ein eigenes bayerisches Urlaubsgesetz für Arbeitnehmer existiert nicht. Wer in München arbeitet, hat denselben Mindestanspruch wie jemand in Hamburg. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist in jedem Unternehmen und in jedem Bereich identisch, und auch der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Sonderfälle folgt bundesweit denselben Vorschriften. Unterschiede entstehen allein durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder den eigenen Arbeitsvertrag. In Bayern sind tarifliche Urlaubsregelungen weit verbreitet: Im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L sowie in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie sind 30 Urlaubstage bei einer Fünf Tage Woche der Standard. Für Beamte des Freistaats gilt die Urlaubs- und Mutterschutzverordnung mit ebenfalls 30 Tagen.

Berechnung nach Arbeitstagen

Die Umrechnung ist einfach: Der Jahresurlaub bei Sechs Tage Woche wird durch sechs geteilt und mit den eigenen Arbeitstagen pro Woche multipliziert. Maßgeblich ist dabei die Anzahl der Tage und nicht die Dauer der täglichen Arbeitszeit in Arbeitsstunden. Wer eine 5 Tage Woche hat, kommt auf 20 Tage, bei einer 6 Tage Woche sind es 24. Wer an fünf kurzen Tagen arbeitet, hat denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft an fünf Tagen.

ArbeitswocheGesetzlicher MindesturlaubEntspricht
Sechs Tage Woche24 Tage4 Wochen
Fünf Tage Woche20 Tage4 Wochen
4 Tage Woche16 Tage4 Wochen
Drei Tage Woche12 Tage4 Wochen
Zwei Tage Woche8 Tage4 Wochen

Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Tage aufgerundet. Eine ausführliche Darstellung der Berechnung samt Beispielen finden Sie in unserem Beitrag zu den gesetzlichen Urlaubstagen in Bayern.

Sonderfälle nach Personengruppen

Jugendliche unter 18 Jahren

Für Beschäftigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. § 19 JArbSchG staffelt den Mindesturlaub nach dem Lebensalter, maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

Alter zu JahresbeginnMindesturlaub in WerktagenBei Fünf Tage Woche
noch nicht 16 Jahre3025 Tage
noch nicht 17 Jahre2723 Tage
noch nicht 18 Jahre2521 Tage

Auszubildende

Für Auszubildende über 18 gilt der allgemeine Mindesturlaub von 24 Werktagen, für jüngere die Staffelung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. In der Praxis sehen die meisten Ausbildungsverträge und Tarifverträge mehr vor, häufig 25 bis 30 Tage. Der Urlaub soll in der Ausbildung möglichst in die Berufsschulferien gelegt werden. Eine Kürzung wegen schlechter Leistungen oder fehlender Qualifikation ist unzulässig, das Urlaubsrecht kennt keine Leistungskomponente.

Minijob und kurzfristige Beschäftigung

Auch im Minijob besteht voller Urlaubsanspruch, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Berechnet wird wie bei jeder Teilzeit nach den Arbeitstagen pro Woche. Wer einmal pro Woche putzt, hat Anspruch auf vier Urlaubstage im Jahr, an denen das Entgelt fortgezahlt wird. Diese Fortzahlung wird oft vergessen, sie ist aber zwingend. Bei schwankenden Einsätzen wird der Durchschnitt der letzten dreizehn Wochen herangezogen.

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von einer Woche. Bei einer Fünf Tage Woche sind das fünf weitere Arbeitstage, bei einer Sechs Tage Woche sechs. Dieser Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht zusätzlich zum gesetzlichen und zum vertraglichen Urlaub und muss nicht beantragt werden, der Arbeitgeber muss jedoch von der Schwerbehinderung wissen. Gleichgestellte Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 erhalten diesen Zusatzurlaub nicht.

Gesetzlicher und vertraglicher Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub ist der unverzichtbare Kern. Alles darüber hinaus ist Mehrurlaub, für den die Vertragsparteien eigene Regeln aufstellen dürfen. Das betrifft etwa einen früheren Verfall zum Jahresende, die Kürzung bei Elternzeit oder den Ausschluss der Abgeltung. Solche Abreden wirken allerdings nur, wenn im Vertrag klar zwischen gesetzlichem und vertraglichem Teil unterschieden wird. Fehlt diese Trennung, gelten die strengen gesetzlichen Schutzregeln für den gesamten Anspruch, was im Streitfall regelmäßig zugunsten der Beschäftigten ausgeht.

Urlaubsgeld gehört nicht dazu. Es ist eine zusätzliche Zahlung und muss ausdrücklich vereinbart oder tariflich geregelt sein. Vom Urlaubsentgelt, also der normalen Vergütung während des Urlaubs, ist es streng zu unterscheiden.

Verfall, Übertragung und Krankheit

Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Nach der Rechtsprechung verfällt der gesetzliche Urlaub zum Jahresende aber nur dann, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch erhalten.

Wer im Urlaub erkrankt, bekommt die durch Attest belegten Tage gutgeschrieben, sie gelten nicht als Urlaub. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden offene Urlaubsansprüche abgegolten, Einzelheiten dazu stehen in unserem Beitrag zum Urlaubsanspruch bei Kündigung. Über die Lage des Urlaubs entscheidet der Arbeitgeber nach billigem Ermessen, er muss die Urlaubswünsche berücksichtigen, sofern keine dringende betriebliche Notwendigkeit oder sozial vorrangige Wünsche anderer entgegenstehen.

Quellen

Rechtsgrundlagen sind das Bundesurlaubsgesetz mit den §§ 1, 3, 4, 5, 7 und 9, § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie § 208 SGB IX für den Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen. Für den öffentlichen Dienst gelten TVöD und TV-L, für bayerische Beamte die Urlaubs- und Mutterschutzverordnung. Zum Verfall siehe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Habe ich in der Probezeit schon Urlaub?

Der Anspruch entsteht ab dem ersten Tag, allerdings zunächst nur anteilig mit einem Zwölftel je vollem Monat. Den vollen Jahresurlaub gibt es nach sechs Monaten. Ob Sie den Teilurlaub schon nehmen dürfen, entscheidet der Arbeitgeber.

Zählen Feiertage als Urlaubstage?

Nein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag in Ihren Urlaub und wäre er ein regulärer Arbeitstag gewesen, wird er nicht vom Urlaubskonto abgezogen. Wer in Bayern in einer Woche mit Feiertag Urlaub nimmt, verbraucht also weniger Tage.

Kann der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?

Ja, unter engen Voraussetzungen. Diese Urlaubszeit muss betrieblich begründet sein und darf nicht den gesamten Jahresurlaub aufzehren, damit ein Rest zur freien Verfügung bleibt. Besteht ein Betriebsrat, muss er zustimmen.

Foto: Pexels (kostenlos nutzbar unter der Pexels-Lizenz). Symbolbild: Urlaubsplanung im Kalender. Foto-Detailseite: pexels.com. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

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