Containerschiff im Hafen - EU-Mercosur Bayern Exporteure

EU-Mercosur läuft seit Mai 2026: Was bayerische Exporteure jetzt konkret tun können

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem MERCOSUR-Staatenbund ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft. Die IHK für München und Oberbayern hat bayerische Exporteure darüber informiert und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Was hat sich tatsächlich geändert, und was müssen Unternehmen jetzt aktiv tun, um von den neuen Bedingungen zu profitieren?

Was die vorläufige Anwendung bedeutet

Vorläufige Anwendung bedeutet, dass Teile des Abkommens bereits in Kraft sind, während die vollständige Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten noch aussteht. In der Praxis gilt das vor allem für die Handelskapitel, also Zölle auf Waren, Dienstleistungsregeln und Investitionsschutz. Für bayerische Exporteure ist das bereits jetzt relevant: Wer Güter in MERCOSUR-Länder liefert, zahlt ab sofort in vielen Produktkategorien niedrigere oder keine Zölle mehr.

Allerdings ist die vorläufige Anwendung kein Freifahrtschein. Ursprungsregeln, Zollpräferenzanträge und Dokumentationspflichten müssen korrekt eingehalten werden. Wer ohne die richtigen Nachweise exportiert, zahlt trotz Abkommen weiterhin volle Zölle. Die IHK München bietet Beratung und Schulungen zu diesen Details an.

Welche Produktgruppen besonders profitieren

Bayern exportiert nach MERCOSUR vor allem Maschinen, Fahrzeuge, Chemikalien und Medizintechnik. Genau diese Kategorien profitieren stark von den Zollsenkungen. In Brasilien, dem größten MERCOSUR-Markt, lagen die Zölle auf Industriegüter bisher teils deutlich über zehn Prozent. Nach dem Abkommen sinken sie auf null oder auf geringe Restzölle in Übergangsphasen. Das verbessert die Preiswettbewerbsfähigkeit bayerischer Produkte im Vergleich zu Anbietern aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen erheblich.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Wer bereits nach MERCOSUR exportiert, sollte umgehend prüfen, ob bisherige Sendungen unter die neuen Präferenzregeln fallen und entsprechende Nachweise beantragen. Das geschieht über Ursprungsnachweise wie die Lieferantenerklärung oder das EUR.1-Zertifikat. Die IHK unterstützt bei der korrekten Ausstellung.

Wer bislang nicht nach MERCOSUR exportiert hat, sollte die neuen Bedingungen als Anlass für eine Marktanalyse nehmen. Besonders Brasilien und Argentinien bieten Potenzial für deutsche Industriegüter. Die Exportberatung der IHK und Bayern International helfen beim Markteinstieg. Wie das MERCOSUR-Abkommen strategisch einzuordnen ist, zeigt der frühere Artikel MERCOSUR: Neue Märkte für Bayern. Den aktuellen Außenhandelsrahmen beleuchtet Bayerische Exporte sinken zu Jahresbeginn 2026.


Quelle: Zusammenfassung nach Angaben der IHK für München und Oberbayern, Pressemitteilung vom 1. Juli 2026 unter https://www.ihk-muenchen.de

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