Seit dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union (EU 2024/825) in Deutschland. Sie verschärft die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung erheblich. Für bayerische Unternehmen bedeutet das: Wer weiterhin mit Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, muss diese Angaben belegen können, oder er riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Was die EmpCo-Richtlinie regelt
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) ist eine EU-Direktive, die auf eine ehrlichere Kommunikation gegenüber Verbrauchern abzielt. Ihr Kern: Vage oder irreführende Umweltaussagen sollen aus dem Markt verschwinden. Was lange als Marketingstandard galt, ist seit Ende September 2026 in weiten Teilen verboten.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch Anpassungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Konkret wurden die Paragrafen 5 und 5a UWG verschärft, die irreführende Handlungen und das Verschweigen relevanter Informationen betreffen.
Was ab sofort verboten ist
Die IHK Nürnberg hat ihre Mitgliedsunternehmen auf die neuen Regelungen hingewiesen. Im Kern sind folgende Aussagen und Praktiken untersagt:
Vage Umweltaussagen ohne Belege: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „ressourcenschonend“ dürfen nicht mehr ohne konkrete, nachweisbare Grundlage verwendet werden. Wer schreibt, sein Produkt sei „nachhaltig“, muss belegen können, auf welchen Kriterien diese Aussage beruht.
Klimaneutralitätsbehauptungen durch Kompensation: Unternehmen, die ihre Produkte als „klimaneutral“ bewerben, weil sie CO2-Zertifikate kaufen, ohne eigene Emissionen zu reduzieren, verstoßen gegen die neuen Regeln. Die Richtlinie verbietet solche Aussagen ausdrücklich, wenn sie ausschließlich auf CO2-Ausgleichsmaßnahmen beruhen.
Selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel: Unternehmen, die eigene Umwelt- oder Qualitätssiegel ohne Zertifizierung durch anerkannte Dritte vergeben, handeln unzulässig. Glaubwürdige Siegel müssen auf transparenten Kriterien und unabhängiger Prüfung beruhen.
Irreführende Sozialaussagen: Auch Behauptungen zu fairen Arbeitsbedingungen, sozialer Verantwortung oder ethischem Wirtschaften fallen unter die verschärften Regeln, wenn sie nicht belegbar sind.
Neue Kennzeichnungspflichten für Garantien
Neben den Umweltaussagen bringt die EmpCo-Richtlinie auch neue Kennzeichnungspflichten im Bereich Garantien. Hersteller-Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen und mehr als zwei Jahre betragen, müssen künftig mit einem standardisierten „GARAN“-Label kenntlich gemacht werden. Händler und Hersteller müssen diese Angaben bei der Produktpräsentation und im vorvertraglichen Bereich bereitstellen.
Darüber hinaus sind für bestimmte Produktkategorien Informationen zur Reparierbarkeit bereitzustellen. Kunden sollen vor dem Kauf wissen, ob und wie ein Produkt repariert werden kann.
Keine Übergangsfrist: Sofortige Wirkung
Besonders wichtig für Unternehmen: Die EmpCo-Richtlinie gilt ohne Übergangsfrist. Es gibt keinen Zeitraum, in dem alte Werbematerialien noch aufgebraucht werden dürfen. Werbung, Kataloge, Websites und Produktverpackungen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, sind seit dem 27. September 2026 abmahnbar.
Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen können Verstöße abmahnen und vor Gericht bringen. Verbraucher haben zudem einen Schadensersatzanspruch bei nachgewiesenen Verstößen. Für Unternehmen, die mit breiten Marketingkampagnen arbeiten, besteht damit ein erhebliches Haftungsrisiko.
Was bayerische Unternehmen jetzt tun sollten
Experten empfehlen Unternehmen, ihre gesamte Außenkommunikation auf mögliche Verstöße zu prüfen. Das betrifft Webseiten, Produktbeschreibungen, Social-Media-Auftritte, Verpackungen, Kataloge und Werbeanzeigen. Konkrete Maßnahmen:
Alle Umweltaussagen sollten durch Zertifizierungen, Berechnungen oder Drittprüfungen unterlegt sein. Selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel sollten entfernt oder durch anerkannte Zertifizierungen ersetzt werden. Klimaneutralitätswerbung, die ausschließlich auf CO2-Zertifikaten beruht, sollte bis zur Anpassung der Kommunikation ausgesetzt werden.
Die IHKs in Bayern bieten Beratung und Informationsveranstaltungen zur EmpCo-Richtlinie an. Wer unsicher ist, ob seine Marketingaussagen konform sind, sollte frühzeitig rechtliche Beratung einholen. Der Aufwand lohnt sich: Abmahnkosten und Reputationsschäden durch Greenwashing-Vorwürfe sind teurer als eine sorgfältige Prüfung der eigenen Kommunikation.
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