Die Bayerische Beamtenkrankenkasse ist ein privater Krankenversicherer mit Sitz in München, der sich seit 1926 auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. Sie gehört zum Konzern Versicherungskammer und versichert gemeinsam mit ihrem Schwesterunternehmen Union Krankenversicherung über zwei Millionen Menschen. Dieser Überblick erklärt, wer dort versicherungsberechtigt ist, wie das Zusammenspiel mit der Beihilfe funktioniert und wie sich das Angebot von anderen Anbietern unterscheidet.
Was ist die Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Trotz des Namens handelt es sich nicht um eine gesetzliche Krankenkasse, sondern um einen privaten Versicherer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Bezeichnung stammt aus der Gründungszeit. Am 1. April 1926 rief die Bayerische Versicherungskammer die „Krankenkasse für Staatsbeamte“ ins Leben, um Versorgungslücken im Krankheitsfall zu schließen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wandelte sich das Unternehmen von einer staatlichen Verwaltung zu einem modernen Krankenversicherer. Im Jahr 2026 feiert die BBKK ihr hundertjähriges Bestehen.
Heute ist sie Teil der Versicherungskammer Bayern, des größten öffentlichen Versicherers in Deutschland. Innerhalb der Gruppe gilt eine regionale Arbeitsteilung: Die Bayerische Beamtenkrankenkasse betreut traditionell den bayerischen Markt, die Union Krankenversicherung mit Sitz in Saarbrücken das übrige Bundesgebiet. Beide Gesellschaften nutzen dieselben Tarifwerke und dieselbe Abwicklung, der Unterschied liegt vor allem im Vertriebsgebiet. Als Marktführer in der Beihilfeablöseversicherung betreut das Unternehmen rund 2.400 Kommunen bundesweit, davon über 1.500 in Bayern.
Für wen ist die BBKK geeignet?
Wer ist versicherungsberechtigt?
Die Zielgruppe ist der öffentliche Dienst im weiteren Sinne. Dazu zählen Beamtinnen und Beamte des Freistaats und der Kommunen, Beamtenanwärter und Referendare, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige, also Ehepartner und jedes Kind mit Beihilfeanspruch. Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes, Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen und privat versicherte Personen außerhalb dieser Gruppen können Verträge abschließen. Für Selbstständige und Angestellte in der Privatwirtschaft gelten die allgemeinen Anforderungen der privaten Krankenversicherung, unter anderem das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze.
Vor Vertragsabschluss steht in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Die Angaben zu Vorerkrankungen entscheiden darüber, ob ein Zuschlag erhoben wird oder einzelne Leistungen ausgeschlossen werden. Eine Besonderheit sind die Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherer: Neu verbeamtete Personen können innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung ohne Risikoausschluss aufgenommen werden, der Zuschlag ist dabei auf 30 Prozent begrenzt. Wer dieses Zeitfenster nutzt, verbessert seine Chancen bei Vorerkrankungen deutlich. Dank dieser Regelung bekommen auch Personen eine Absicherung, die sonst abgelehnt würden.
Beihilfe und Restkostenversicherung: das Zusammenspiel
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe, also eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten. Diese deckt nur einen Teil ab, den Rest muss jeder selbst absichern. Genau dafür gibt es als Lösung die Restkostenversicherung, auch Beihilfeergänzungstarif genannt. Die Prozentsätze richten sich in Bayern nach der Bayerischen Beihilfeverordnung.
| Person | Beihilfesatz | Notwendiger Versicherungsschutz |
|---|---|---|
| Beamtin oder Beamter | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiger Ehegatte | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 Prozent | 20 Prozent |
Ein Beispiel verdeutlicht die Rechnung: Bei einer Zahnarztrechnung über 1.000 Euro übernimmt die Beihilfe 500 Euro, die restlichen 500 Euro trägt der Tarif der privaten Krankenversicherung. Der Beitrag fällt deshalb niedriger aus als bei einer Vollversicherung, weil nur der Restanteil abgesichert wird. Wichtig ist, dass der gewählte Leistungsumfang zur Beihilfe passt. Erstattet die Beihilfe eine Position nicht, etwa bestimmte Wahlleistungen, bleibt die Lücke bestehen, sofern der Tarif sie nicht ausdrücklich einschließt.
Tarife für Beamte und Beamtenanwärter
Das Angebot gliedert sich in drei Bereiche. Beihilfeergänzende Tarife für aktive Beamte bilden den Kern, sie werden passend zum jeweiligen Beihilfesatz in Prozentstufen abgeschlossen. Für Beamtenanwärter und Referendare gibt es eigene Ausbildungstarife mit vergünstigtem Beitrag für die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die anschließend in den regulären Tarif übergehen. Hinzu kommen Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, etwa für Zahnersatz, Krankenhauswahlleistungen oder Pflege.
Innerhalb der Tarifstufen besteht die Möglichkeit, den Leistungsumfang nach eigenen Bedürfnissen zu wählen: ein Basisschutz mit den notwendigen Regelleistungen, eine mittlere Stufe und Komforttarife mit erweiterten Leistungen. Viele Varianten lassen sich mit einem Selbstbehalt kombinieren, der den Beitrag senkt. Die konkreten Tarifbezeichnungen, Bedingungen und Besonderheiten des Angebots ändern sich im Lauf der Zeit, deshalb lohnt der Blick auf die aktuelle Website des Anbieters oder ein Auszug aus dem Produktinformationsblatt.
Welche Leistungen sind enthalten?
Im ambulanten Bereich umfassen die Tarife üblicherweise Arzthonorare, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen. Je nach Stufe sind Naturheilverfahren und Leistungen von Heilpraktikern eingeschlossen, teils bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Stationär geht es vor allem um die Wahlleistungen: Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind die typischen Bausteine, die über die Beihilfe hinaus Geld kosten und daher abgesichert werden sollten. Beim Zahnersatz liegen die Erstattungssätze je nach Stufe zwischen 50 und 100 Prozent des Rechnungsbetrags nach Abzug der Beihilfe, häufig mit einer Staffelung in den ersten Versicherungsjahren.
Im Vordergrund der Abwicklung stehen inzwischen digitale Wege. Über das Kundenportal und die App lassen sich Rechnungen einreichen und der Bearbeitungsstand verfolgen, in Bayern ist zusätzlich die gemeinsame Einreichung von Beihilfe und Versicherungsanteil möglich. Das spart den doppelten Weg und beschleunigt die Erstattung.
Wie hoch sind die Beiträge?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil der Beitrag individuell kalkuliert wird. Maßgeblich sind das Eintrittsalter, der abzusichernde Prozentsatz, der gewählte Leistungsumfang, ein etwaiger Selbstbehalt und das Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Als grobe Orientierung gilt: Beamtenanwärter zahlen im Ausbildungstarif meist einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Monat, aktive Beamte im mittleren Alter bewegen sich je nach Tarif im Bereich von 200 bis 400 Euro für den 50-Prozent-Anteil. Diese Spannbreite ersetzt keine Berechnung im Einzelfall.
Relevanter als der Einstiegsbeitrag ist die Beitragsstabilität über Jahrzehnte. Aussagekräftig sind dafür die Beitragsanpassungen der Vergangenheit und Kennzahlen wie die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die unabhängige Ratings regelmäßig auswerten. Ein auffällig günstiges Angebot kann später teurer werden als ein solide kalkulierter Tarif. Der Vorteil eines stabilen Beitrags zeigt sich erst nach etwas längerer Laufzeit.
BBKK, Debeka und HUK-Coburg im Vergleich
Alle drei Unternehmen sind im öffentlichen Dienst stark vertreten, unterscheiden sich aber in Struktur und Zuschnitt. Die Tabelle zeigt die sachlichen Unterschiede, sie enthält bewusst keine Wertung.
| Merkmal | Bayerische Beamtenkrankenkasse | Debeka | HUK-Coburg |
|---|---|---|---|
| Rechtsform | AG im Konzern Versicherungskammer | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit |
| Sitz | München | Koblenz | Coburg |
| Gegründet | 1926 | 1905 | 1933 |
| Schwerpunkt | Bayern, Kommunen und Kirchen | bundesweit, öffentlicher Dienst | bundesweit, öffentlicher Dienst |
| Vertrieb | eigener Außendienst, Sparkassen, Makler | eigener Außendienst | Direktvertrieb und Vertrauensleute |
| Besonderheit | Beihilfeablöse für Kommunen | größter PKV-Anbieter | Preisorientierung |
Welcher Versicherer besser passt, hängt von der eigenen Lebenssituation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Sinnvoll ist bei Bedarf ein Vergleich mehrerer Angebote anhand identischer Annahmen, also gleicher Beihilfesatz, gleicher Leistungsumfang, gleicher Selbstbehalt. Unabhängige Versicherungsmakler und Experten für den öffentlichen Dienst erstellen solche Gegenüberstellungen, ebenso die Verbraucherzentrale. Auch Berufsverbände beraten ihre Mitglieder und vertreten deren Interessen, teils mit eigenen Rahmenverträgen. Eine Verpflichtung zum Abschluss entsteht durch eine Anfrage nicht.
Kontakt und Beratung
Die Anschrift lautet Maximilianstraße 53, 80530 München. Dort sitzt der Konzern Versicherungskammer, zu dem die Bayerische Beamtenkrankenkasse gehört. Erreichbar ist das Unternehmen telefonisch, per Fax, über die im Impressum genannte E Mail Adresse, über das Kontaktformular der Website sowie über die Geschäftsstellen und die Sparkassen in Bayern als Partner im Vertrieb. Wer online eine Anfrage stellt, sollte vorab die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen, weil dabei persönliche Daten übermittelt werden. Für eine belastbare Antwort zum eigenen Fall sind Geburtsdatum, Beihilfesatz und Angaben zur Gesundheit nötig.
Quellen
Sonderdruck der Bayerischen GemeindeZeitung vom 16. Juli 2026 zum hundertjährigen Bestehen der Bayerischen Beamtenkrankenkasse mit Angaben zu Gründung, Versichertenzahl und Beihilfeablöse. Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) und Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes für die Beihilfesätze. Angaben der Unternehmen auf ihren eigenen Internetseiten. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Versicherungs- oder Finanzberatung, alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ist die Bayerische Beamtenkrankenkasse eine gesetzliche Krankenkasse?
Nein. Der Name führt in die Irre, es handelt sich um einen privaten Versicherer. Versicherte sind also Kunden eines Unternehmens und nicht Mitglieder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie es bei einer gesetzlichen Kasse der Fall wäre.
Was ist der Unterschied zur Union Krankenversicherung?
Beide gehören zur selben Gruppe und arbeiten mit denselben Tarifen. Die Aufteilung folgt dem Gebiet: Bayern wird von der BBKK betreut, das übrige Deutschland von der UKV. Für den Leistungsumfang und die Erfahrung in der Bearbeitung macht das in der Regel keinen Unterschied.
Kann ich später in einen anderen Tarif wechseln?
Ja. Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz besteht ein Anspruch auf Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Bei höherwertigen Leistungen darf der Versicherer für den Mehrschutz eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag erheben.
Was passiert mit dem Vertrag bei Pensionierung?
Der Vertrag läuft weiter, die Beihilfe steigt für Versorgungsempfänger üblicherweise auf 70 Prozent. Der abzusichernde Anteil sinkt damit auf 30 Prozent, was den Beitrag spürbar senkt. Die Umstellung erfolgt nicht automatisch, sie muss dem Versicherer gemeldet werden.
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