Der erste Referentenentwurf zur Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes liegt vor. Der Verband der Bayerischen Wirtschaft hat heute reagiert und die Pläne scharf kritisiert. Was enthält der Entwurf politisch, wie positionieren sich Wirtschaft und Gewerkschaften, und was bedeutet das für den weiteren Gesetzgebungsprozess?
Was der Entwurf vorsieht
Der Referentenentwurf sieht vor, das bisherige tagesbasierte Arbeitszeitmodell durch ein wöchentliches Modell zu ersetzen. Statt maximal zehn Stunden täglich soll eine Wochenhöchstarbeitszeit gelten, die flexibler auf die einzelnen Tage verteilt werden kann. Gleichzeitig sollen die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung verschärft werden: Arbeitgeber müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren.
Der Entwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022, das eine systematische Zeiterfassung für alle Beschäftigten als gesetzlich geboten eingestuft hatte. Der Gesetzgeber blieb seither eine klare Regelung schuldig. Der vorliegende Entwurf ist der erste Versuch, das Urteil gesetzlich umzusetzen.
Warum die Wirtschaft warnt
Die vbw Bayern kritisiert den Entwurf aus zwei Richtungen. Erstens sei die geplante Pflicht zur lückenlosen Zeiterfassung bürokratisch aufwendig und schade der Vertrauensarbeitszeit, die in vielen Unternehmen ein wichtiger Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit und Flexibilität sei. Zweitens biete die wöchentliche statt täglichen Betrachtung zwar mehr Flexibilität auf dem Papier, erzeuge aber in der Praxis neue Komplexität bei Überstundenregelungen, Zuschlagspflichten und der Abgrenzung von Bereitschaftsdienst.
Aus Sicht der vbw wäre ein moderneres Arbeitszeitrecht möglich und nötig, das echte Flexibilität schafft, anstatt bestehende Modelle durch Dokumentationspflichten zu unterhöhlen. Der Entwurf tue das Gegenteil: Er erhöhe den Aufwand, ohne substanziell mehr Spielraum zu schaffen.
Was Gewerkschaften sagen
Gewerkschaften begrüßen die stärkere Zeiterfassungspflicht grundsätzlich, weil sie Beschäftigte besser vor Überstunden ohne Ausgleich schützt. In Bayern ist die IG Metall besonders aktiv in diesem Thema und hat sich wiederholt für verbindliche Zeiterfassung eingesetzt. Gleichzeitig lehnen Gewerkschaften die vollständige Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit ab, weil sie den Schutz vor überlangen Arbeitstagen aushöhlen könnte.
Was im weiteren Verfahren zu erwarten ist
Ein Referentenentwurf ist der früheste Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Er muss noch Kabinettsbeschluss, Bundesratsberatung und parlamentarische Beratung mit möglichen Änderungen durchlaufen. Erfahrungsgemäß verändern sich Referentenentwürfe im Arbeitszeitbereich erheblich, wenn Verbände und Parlamentarier ihre Positionen einbringen. Eine Verabschiedung vor Ende 2026 gilt als ambitioniert.
Für Unternehmen empfiehlt sich daher eine abwartende Haltung bei größeren Systemumstellungen, verbunden mit einer Bestandsaufnahme der aktuellen Zeiterfassungspraxis. Was schon heute rechtlich geboten ist und was der neue Entwurf zusätzlich verlangen würde, ist wichtig zu trennen. Den Ratgeber mit allen praktischen Details für Arbeitgeber bietet der Artikel Wie die Reform des Arbeitszeitgesetzes Arbeitgeber betrifft. Den Kontext zu Lohnnebenkosten liefert der Artikel GKV-Reform und steigende Lohnnebenkosten.
Quelle: Zusammenfassung nach Angaben des Verbands der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Pressemitteilung vom 18. Juni 2026 unter https://www.vbw-bayern.de sowie auf Basis des öffentlich zugänglichen Referentenentwurfs zur Reform des Arbeitszeitgesetzes
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