Wenn der Job ins Wanken gerät: Ein Blick in die Praxis einer Münchner Arbeitsrechtskanzlei

Eine Kündigung im Briefkasten, eine unerwartete Abmahnung oder der Aufhebungsvertrag, den der Arbeitgeber auf den Tisch legt: Konflikte im Job treffen Beschäftigte meist unvorbereitet. Dabei läuft im Arbeitsrecht die Uhr oft von der ersten Minute an – wer gegen eine Kündigung vorgehen will, hat dafür in der Regel nur drei Wochen Zeit. Warum in solchen Momenten schnelles und fachkundiges Handeln zählt und wie spezialisierte Beratung konkret aussieht, zeigt ein Blick in den Arbeitsalltag der Kanzlei Dr. Dietmar Olsen – einer Münchner Kanzlei, die seit über 25 Jahren genau auf diese Situationen spezialisiert ist.

Dr. Dietmar Olsen, Anwalt für Arbeitsrecht in München
Dr. Dietmar Olsen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät seit über 25 Jahren Mandanten in München.

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag – typische Situationen im Berufsleben

Kaum ein Konflikt im Berufsleben sorgt für so viel Unsicherheit wie die Kündigung des eigenen Arbeitsplatzes. Wer sie erhält, steht häufig unter doppeltem Druck: emotional, weil die berufliche Existenz auf dem Spiel steht, und rechtlich, weil enge Fristen laufen. Nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden – unabhängig davon, ob die Kündigung berechtigt ist oder nicht. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre; sie zu versäumen, ist einer der häufigsten und folgenschwersten Fehler im Arbeitsrecht. Ähnlich heikel sind Abmahnungen, die den Weg zu einer späteren Kündigung ebnen können, und Aufhebungsverträge, die bei vorschneller Unterschrift Nachteile etwa bei der Abfindung oder beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen können.

In all diesen Fällen ist es ratsam, die eigene Position früh prüfen zu lassen, statt auf eigene Faust zu reagieren. Ein Beispiel dafür, wie du dir in München Unterstützung holen kannst, ist die Kanzlei Dr. Dietmar Olsen: Hier triffst du auf einen Anwalt für Arbeitsrecht in München, der sich ausschließlich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt – von der ersten Einschätzung der Unterlagen bis zur Vertretung vor Gericht. Gerade weil viele Mandate mit laufenden Fristen verbunden sind, setzt die Kanzlei auf schnelle Reaktionszeiten und kurzfristige Beratungstermine, bei Bedarf auch per Videokonferenz.

Nicht jede arbeitsrechtliche Frage entsteht aus einem Konflikt. Auch wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben sollst oder ein Zeugnis erhältst, dessen Formulierungen merkwürdig klingen, kannst du von einer frühen Prüfung profitieren – manche Klausel lässt sich vor der Unterschrift noch verhandeln, hinterher kaum noch.

Ein Fachanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung in München

Dr. Dietmar Olsen blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht zurück. Der Gründer der Kanzlei in der Münchner Sonnenstraße vertritt vorrangig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ergänzend dazu auch mittelständische Arbeitgeber und Betriebsräte. Diese Doppelperspektive hat einen praktischen Vorteil: Wer die Interessen und taktischen Überlegungen beider Seiten eines Arbeitsverhältnisses kennt, kann Fälle oft realistischer einschätzen und Mandanten gezielter beraten.

Die Tätigkeit beschränkt sich nicht auf den Großraum München: Dr. Olsen vertritt seine Mandanten vor dem Arbeitsgericht München ebenso wie an überregionalen Gerichtsstandorten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Im kollektivrechtlichen Bereich kommt ein weiteres Aufgabenfeld hinzu – die Kanzlei begleitet Unternehmen und Betriebsräte bei arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen und berät Wahlvorstände, wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat neu gewählt werden soll.

Für dich als Ratsuchenden bedeutet diese Spezialisierung vor allem eines: Du triffst auf einen Anwalt, dessen beruflicher Alltag aus genau den Konflikten besteht, die für dich gerade akut sind. Dr. Olsen verfolgt Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht laufend mit – ein Vorteil in einem Rechtsgebiet, in dem sich etwa durch Urteile des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig Neues ergibt.

Leistungsspektrum – von der Vertragsprüfung bis zur Betriebsratsschulung

Das Beratungsspektrum der Kanzlei deckt die typischen Konfliktfelder eines Arbeitsverhältnisses ab – vom ersten Vertrag bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung nach dem Ausscheiden. Viele Mandanten kommen in akuten Situationen, andere lassen Verträge oder Zeugnisse vorsorglich prüfen. Konkret zählen zu den Schwerpunkten:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage: Prüfung der Kündigung, fristgerechte Klageerhebung beim Arbeitsgericht und Verhandlung über Abfindungen.
  • Aufhebungsvertrag: Bewertung von Chancen und Risiken sowie Begleitung bei Verhandlung und Gestaltung – etwa mit Blick auf Abfindung und mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld.
  • Arbeitsvertrag: Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen – sinnvoll bereits vor der Unterschrift.
  • Arbeitszeugnis: Analyse und Verbesserung von Zeugnissen, damit sie fair und rechtlich korrekt formuliert sind.
  • Abmahnung: Einschätzung, ob eine Abmahnung berechtigt ist, und Beratung zur angemessenen Reaktion.
  • Betriebsratsschulungen: Schulung von Betriebsräten in individual- und kollektivrechtlichen Themen des Arbeitsrechts.

Ergänzend unterstützt die Kanzlei Beschäftigte, die Mobbing am Arbeitsplatz erleben, und prüft Schmerzensgeld- beziehungsweise Schadensersatzansprüche gegen Arbeitgeber. Wichtiger als die reine Themenvielfalt ist dabei die Arbeitsweise: Jede Beratung beginnt mit der Analyse der vorliegenden Unterlagen und einer ersten rechtlichen Einschätzung – erst dann folgen Empfehlungen zu den nächsten Schritten. In fristgebundenen Angelegenheiten wird unverzüglich gehandelt; auch die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls mit der Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kanzlei für ihre Mandanten.

Worauf es bei einem ersten Beratungsgespräch ankommt

Wenn du zum ersten Beratungstermin gehst, kannst du dessen Effizienz mit der richtigen Vorbereitung deutlich erhöhen. Für den Fall einer Kündigung empfiehlt die Kanzlei, folgende Dokumente bereitzuhalten: den vollständigen Arbeitsvertrag einschließlich etwaiger Nachträge, das Kündigungsschreiben im Original oder als gut lesbare Kopie sowie bereits erhaltene Abmahnungen. Gehaltsabrechnungen und bisherige Zeugnisse geben zusätzlich Aufschluss über mögliche Ansprüche – etwa auf Resturlaub oder ausstehende Gehaltszahlungen. Hilfreich ist schließlich eine kurze schriftliche Übersicht der wichtigsten Vorgänge: Welche Gespräche fanden wann statt, welcher Schriftwechsel liegt vor?

Eine solche Vorbereitung ist mehr als eine Formalie. Je klarer die Ausgangslage dokumentiert ist, desto schneller lässt sich der Fall erfassen und eine passende Strategie entwickeln. Gerade wegen der engen Fristen im Arbeitsrecht zählt neben der Vollständigkeit der Unterlagen auch das Timing: Wenn du frühzeitig Kontakt aufnimmst, hältst du dir Handlungsoptionen offen, die nach Ablauf der Dreiwochenfrist nicht mehr bestehen. Und je eher eine rechtliche Einschätzung vorliegt, desto stärker ist in der Regel auch die Verhandlungsposition – etwa wenn es um eine Abfindung oder die Konditionen eines Aufhebungsvertrags geht. Umgekehrt gilt: Wer Wochen verstreichen lässt, bevor er Rat sucht, schmälert oft unnötig den eigenen Spielraum – ein Punkt, den erfahrene Arbeitsrechtler in der Praxis immer wieder erleben.

Schreibtisch eines Juristen mit Justitia-Statue, Dokumenten und aufgeklapptem Laptop
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Vertrauen durch Erfahrung – was Mandantenbewertungen zeigen

Ein Blick auf die öffentlichen Rückmeldungen ergänzt das Bild: Bei Google ist die Kanzlei mit der Gesamtnote „Ausgezeichnet“ gelistet, basierend auf 56 Bewertungen. Mandanten heben darin vor allem die schnelle Reaktionszeit, die verständliche Einschätzung der Lage und die persönliche Betreuung hervor – Punkte, die in arbeitsrechtlichen Konflikten mit knappen Fristen besonders ins Gewicht fallen. Ein Mandant berichtet etwa, dass ihn Dr. Olsen nach seinen Angaben seit 25 Jahren in Fragen der Vertragsgestaltung und -auflösung begleitet; ein anderer lobt die zügige Beratung per E-Mail und Videokonferenz, die auch aus dem Ausland gut funktioniert habe.

Für Beschäftigte im Raum München, die mit Kündigung, Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag konfrontiert sind, lohnt es sich daher nicht, Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben. Denn das Beispiel macht deutlich, wie eng rechtliche Fristen und tatsächliche Handlungsspielräume zusammenhängen: Wer frühzeitig rechtlichen Rat einholt, lässt Ansprüche prüfen, solange die Fristen noch laufen – und entscheidet auf gesicherter Grundlage, statt nach Fristablauf verlorene Optionen zu bedauern.

Bildquellen

  • arbeitsrecht-muenchen-kanzlei-dr-olsen: https://www.kanzlei-olsen.de/

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