Die Altersvorsorge für Selbstständige in Deutschland wird reformiert. Die IHK für München und Oberbayern hat die neuen Rahmenbedingungen analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmer in Bayern veröffentlicht. Was ändert sich, und was sollten Selbstständige und Freiberufler jetzt tun?
Warum Altersvorsorge für Selbstständige besonders wichtig ist
Selbstständige und Freiberufler haben in Deutschland keine automatische Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung, sofern sie nicht einer rentenversicherungspflichtigen Berufsgruppe angehören oder freiwillig einzahlen. Das bedeutet, dass sie ihre Altersvorsorge vollständig selbst organisieren müssen. In der Praxis wird das oft vernachlässigt: Wer im Tagesgeschäft voll ausgelastet ist, schiebt die Altersvorsorge auf, bis es zu spät ist.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das zu einem gesellschaftlichen Problem wird. Wenn immer mehr Selbstständige ohne ausreichende Absicherung ins Rentenalter kommen, drohen staatliche Mehrkosten durch Grundsicherung im Alter. Daher gibt es Bestrebungen, die Altersvorsorge für Selbstständige verbindlicher zu regeln.
Was sich bei den Rahmenbedingungen ändert
Die IHK München hat die aktuellen Pläne analysiert und kommt zu dem Schluss, dass die neuen Regelungen Selbstständigen mehr Eigenverantwortung abverlangen, aber auch mehr Flexibilität bieten. Kernpunkte sind eine erweiterte Möglichkeit zur freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung mit attraktiveren Konditionen sowie steuerliche Erleichterungen für private Vorsorgeprodukte, die speziell auf Selbstständige zugeschnitten sind.
Gleichzeitig werden Bürokratiehürden bei der Wahl zwischen verschiedenen Vorsorgewegen abgebaut. Wer bislang zwischen Rürup-Rente, privater Rentenversicherung und Aktiensparplan abwägen musste, ohne klare Orientierung zu haben, findet nun besser strukturierte Entscheidungsgrundlagen.
Welche Optionen Selbstständige in Bayern haben
Für Selbstständige und Freiberufler in Bayern empfiehlt die IHK, die Altersvorsorge auf mehrere Säulen zu verteilen. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist für Selbstständige steuerlich besonders interessant, weil die Beiträge in erheblichem Umfang als Sonderausgaben absetzbar sind. Im Jahr 2026 können bis zu 27.566 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Wer in einem einkommensstarken Jahr mehr verdient, kann durch gezielte Einzahlungen seine Steuerlast deutlich senken.
Ergänzend empfiehlt sich ein breit gestreutes Aktienportfolio oder ein ETF-Sparplan, der langfristig Renditen oberhalb der Inflation erwirtschaftet. Immobilien als Altersvorsorge sind für Selbstständige ebenfalls eine Option, binden aber Kapital und erfordern aktives Management. Wer mehrere Bausteine kombiniert, ist weniger abhängig von der Entwicklung eines einzelnen Markts.
Was Unternehmer jetzt konkret tun sollten
Wer noch keine systematische Altersvorsorge hat, sollte jetzt handeln. Erstens: Eine Bestandsaufnahme aller bestehenden Ansprüche und Verträge machen. Zweitens: Den eigenen Bedarf im Alter realistisch kalkulieren, unter Berücksichtigung von Inflation und möglichen Gesundheitskosten. Drittens: Einen unabhängigen Finanzberater oder Steuerberater konsultieren, der auf Selbstständige spezialisiert ist. Die IHK Bayern bietet Informationsveranstaltungen und Beratungstermine zu diesem Thema an. Den Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge für Arbeitgeber zeigt der Artikel Betriebliche Altersvorsorge: Was Arbeitgeber müssen und sollten. Einen Überblick über weitere relevante Änderungen bietet der Artikel Bayerische Rentenversicherung 2026.
Quelle: Zusammenfassung nach Angaben der IHK für München und Oberbayern, Pressemitteilung vom 15. Juli 2026 unter https://www.ihk-muenchen.de
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