Die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR für Packaging and Packaging Waste Regulation, ist in Kraft getreten und stellt bayerische Unternehmen vor neue Anforderungen. Die IHK Nürnberg hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Was müssen Betriebe wissen, und wer ist besonders betroffen?
Was die PPWR neu regelt
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und ist nun als direkt anwendbare Verordnung deutlich verbindlicher. Kernziele sind die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Steigerung der Wiederverwendungsquoten und die Förderung recyclingfähiger Materialien. Konkret bedeutet das unter anderem Mindestrezyklatanteile für bestimmte Verpackungsarten, Beschränkungen für als überflüssig geltende Verpackungen und neue Kennzeichnungspflichten, damit Verbraucher Verpackungen korrekt trennen können.
Besonders relevant für den Handel: Einweg-Verpackungen für bestimmte Produkte werden restriktiver reguliert. Wer heute noch Einwegbecher oder -teller für bestimmte Anwendungen einsetzt, muss prüfen, ob diese künftig noch zulässig sind oder durch Mehrweglösungen ersetzt werden müssen. Die Übergangszeiträume variieren je nach Produktkategorie.
Wer in Bayern besonders betroffen ist
Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen. Das umfasst Lebensmittelhersteller, den Einzelhandel, die Gastronomie, den E-Commerce und das produzierende Gewerbe. Besonders im Fokus stehen Betriebe mit hohem Verpackungsaufkommen, also Lebensmittelverarbeiter, Versandhändler und Großküchen.
Für mittelständische Betriebe in Bayern ist die Verordnung eine erhebliche Umstellung. Wer bisher günstige Einwegverpackungen eingesetzt hat, muss Investitionen in Mehrweginfrastruktur einkalkulieren. Wer Verpackungen produziert, muss Rezyklat-Anteile sicherstellen, was die Rohstoffbeschaffung komplexer macht.
Was Betriebe jetzt konkret tun sollten
Erstens: Bestandsaufnahme aller eingesetzten Verpackungen und Prüfung gegen die neuen Anforderungen. Zweitens: Zeitplan für Umstellungen festlegen und Lieferanten frühzeitig informieren. Drittens: Beratungsangebote der IHK nutzen, die zu PPWR informiert und bei der Umsetzung hilft. Die IHK Nürnberg weist zudem darauf hin, dass Meldepflichten nach dem Verpackungsgesetz unverändert weitergelten. Den regulatorischen Gesamtrahmen bietet der Artikel Wichtige Änderungen für bayerische Unternehmen in 2026. Ähnlich komplex sind die Anforderungen beim Cyber Resilience Act.
Quelle: Zusammenfassung nach Angaben der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Pressemitteilung September 2026 unter https://www.ihk-nuernberg.de
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