Bayern erlebt im Sommer 2026 eine ausgeprägte Hitzewelle. Temperaturen über 35 Grad, mancherorts sogar über 38 Grad, stellen Arbeitgeber vor konkrete rechtliche und praktische Fragen. Was sind die Pflichten von Unternehmen bei Hitze, und was können Betriebe tun, um ihre Belegschaft zu schützen und gleichzeitig den Betrieb aufrechtzuerhalten?
Was Arbeitgeber bei Hitze rechtlich schulden
In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Maximaltemperatur am Arbeitsplatz. Was es gibt, ist die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Diese schreibt vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten soll. Bei Außentemperaturen über 26 Grad darf die Raumtemperatur zwar höher sein, aber Arbeitgeber müssen dann Schutzmaßnahmen ergreifen. Ab 35 Grad Raumtemperatur gilt ein Raum als nicht mehr für den Aufenthalt geeignet.
Die Pflicht des Arbeitgebers ist also nicht, eine bestimmte Maximaltemperatur zu garantieren, sondern zumutbare Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das umfasst unter anderem effektive Lüftung in den kühlen Morgenstunden, Abschirmung von Fenstern durch Jalousien oder Folien, Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser, Lockerung der Kleiderordnung und die Möglichkeit zur Verschiebung körperlich anstrengender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten.
Besondere Regeln für Außenarbeit
Wer Mitarbeitende im Freien beschäftigt, hat zusätzliche Pflichten. Sonnencremes, Schattenmöglichkeiten und regelmäßige Pausen in kühlen Bereichen sind bei extremer Hitze nicht nur empfehlenswert, sondern Teil der Fürsorgepflicht. Besonders gefährdet sind ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangere. Für diese Gruppen gelten erhöhte Schutzstandards.
Ein Hitzefrei, wie es aus der Schule bekannt ist, gibt es im Arbeitsrecht nicht. Arbeitnehmer können nicht einfach nach Hause gehen, weil es heiß ist. Allerdings kann der Arbeitgeber unter extremen Bedingungen und nach Ausschöpfung aller Schutzmaßnahmen entscheiden, den Betrieb vorübergehend einzuschränken oder auf Homeoffice umzustellen. Den rechtlichen Rahmen für Homeoffice beleuchtet der Artikel Homeoffice-Recht in Bayern.
Was Betriebe praktisch tun können
Kurzfristig helfen Ventilatoren, Jalousien und die Umstellung auf kühlere Arbeitszeiten. Wer früh anfängt und mittags Pause macht, nutzt die natürliche Kühle der Morgenstunden. Kühle Getränke am Arbeitsplatz, Eiswürfel in Kühlboxen für Außenarbeiter und leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung sind einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen.
Mittelfristig lohnen bauliche Maßnahmen: Außenbeschattung ist dreimal wirksamer als Innenbeschattung. Grüne Fassaden und Dachbegrünung reduzieren die Hitzeabstrahlung von Gebäuden. Und wer neu baut oder saniert, sollte Wärmeschutz im Sommer als gleichwertige Anforderung neben dem Heizwärmeschutz im Winter behandeln. Der statistische Hintergrund zur Hitzewelle 2026 in Bayern findet sich im Artikel Wie Trockenheit und Hitze 2026 die Ernte treffen.
Quelle: Zusammenfassung auf Basis der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5, des Bayerischen Landesamts für Statistik (Hitzewelle-Pressemitteilung vom 30. Juli 2026) und allgemein zugänglicher arbeitsrechtlicher Informationen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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