Bitte freimachen falls Marke zur Hand: Der bekannte Aufdruck auf jedem Briefumschlag, jeder Rückantwort, auf Rückumschlägen und Postkarten ist eine höfliche Bitte der Deutsche Post AG an die Kunden, keine Verpflichtung. Wer eine Briefmarke aufklebt, hilft dem Empfänger Porto zu sparen. Wer keine Marke aufklebt, kann den Brief trotzdem in den Briefkasten werfen. Das Porto zahlt dann der Empfänger der Antwortsendung. Dieser Ratgeber erklärt Bedeutung, Funktionsweise, Kosten und neue Regeln der Deutschen Post seit 2025.
Bedeutung von „Bitte freimachen falls Marke zur Hand“
Der Satz ist eine feste Formulierung im deutschen Postwesen mit folgendem Wortlaut. Der Text bedeutet: Wenn der Empfänger der Antwortkarte oder Rücksendung eine Briefmarke zur Hand hat, soll er sie aufkleben. Wenn nicht, ist das auch in Ordnung. Es handelt sich also um eine freiwillige Bitte, vergleichbar mit einer dezenten Anzeige im Briefmarkenfeld. Der Hinweis findet sich im Briefmarkenfeld in einem speziellen Kästchen vorbedruckter Rückumschläge von Unternehmen, Behörden, Versicherungen und Kanzleien, oft in einer festgelegten Größe abgedruckt. Voraussetzung für die Wirkung des Freimachvermerks: Der Umschlag trägt zusätzlich den Aufdruck Antwort, Werbeantwort oder Entgelt zahlt Empfänger über dem Adressfeld.
Was bedeutet der Vermerk „Antwort“?
Der Zusatz Antwort, Antwortkarte oder Werbeantwort signalisiert: Hier handelt es sich um eine Antwortsendung der Deutschen Post. Das Porto übernimmt der Empfänger. Ohne diesen Vermerk in Verbindung mit der Bitte freimachen entstehen rechtlich keine klaren Verhältnisse. Steht nur Bitte freimachen ohne Antwort-Kennzeichnung, ist Vorsicht geboten.
Wer zahlt das Porto?
Das Porto zahlt der Empfänger der Antwortsendung. Wer also einen vorgedruckten Rückumschlag mit Antwort-Kennzeichnung ohne Briefmarke abschickt, überträgt die Portokosten auf das Unternehmen. Der Verbraucher ist nicht zur Frankierung verpflichtet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzt, dass Bundesbürger durch unnötiges Frankieren jedes Jahr Millionen Euro zu viel zahlen.
Muss man den Brief frankieren?
Nein. Auf die Frage „Muss ich frankieren?“ gilt: Bei korrekt gekennzeichneten Antwortkarten und Rückumschlägen mit Antwort-Vermerk ist Frankieren beim Versand freiwillig. Der Brief wird auch ohne Briefmarke befördert und zugestellt, der Empfang ist garantiert. Bequemer Versand direkt von zu Hause, ohne extra zur Postfiliale gehen zu müssen.
Antwortsendung der Deutschen Post: So funktioniert es
- Unternehmen oder Behörden schließen einen Online-Vertrag mit der Deutschen Post (seit 1.7.2025 Pflicht).
- Die Rücksendeanschrift muss ein Postfach, eine Großempfänger-PLZ oder eine Aktions-PLZ sein, eine Straßenanschrift ist nicht mehr zulässig.
- Der Rückumschlag oder die Antwortkarte ist mit Antwort und Freimachungsvermerk versehen.
- Der Kunde wirft den Brief frei oder unfrankiert in den Briefkasten der Deutschen Post.
- Die Post stellt die Sendung dem Empfänger zu und berechnet das Porto plus Entgelt.
- Abrechnung erfolgt im elektronischen Sammelabrechnungsverfahren POSTCARD eSAV.
Unterschied „bitte freimachen“ und „Porto zahlt Empfänger“
| Merkmal | Bitte freimachen falls Marke zur Hand | Porto zahlt Empfänger |
|---|---|---|
| Aufdruck | Höfliche Bitte mit Anreiz | Eindeutige Aussage |
| Wer zahlt? | Marke optional, sonst Empfänger | Immer Empfänger |
| Voraussetzung | Antwort-Kennzeichnung nötig | Klar als Antwortsendung erkennbar |
| Ziel | Verbraucher zur freiwilligen Frankierung anregen | Verbraucher entlasten |
Kosten für den Empfänger
Wenn der Verbraucher keine Briefmarke aufklebt, zahlt das Unternehmen das normale Briefporto plus ein Einziehungsentgelt für den Mehraufwand. Beispielrechnung: Eine Antwortkarte oder ein Standardbrief bis 20 Gramm kostet aktuell 80 Cent Briefporto. Ab 1. Juli 2026 kommen 0,70 Euro Einziehungsentgelt hinzu, somit 1,50 Euro pro Sendung für das Unternehmen. Kompaktbriefe bis 50 Gramm 1,55 Euro plus 0,70 Euro, Großbriefe bis 500 Gramm 2,70 Euro und Maxibriefe bis 1.000 Gramm 4,50 Euro. Die Differenz zur Standardpost macht das Werbeantwortentgelt aus.
Strafporto oder Nachentgelt bei unfrankierten Sendungen?
Bei einer korrekt gekennzeichneten Antwortsendung mit Antwort-Vermerk fällt für den Verbraucher kein Strafporto an. Anders sieht es aus, wenn keine Antwort-Kennzeichnung vorhanden ist und der Hinweis Bitte freimachen ohne den Zusatz Antwort steht: Hier kann die Post ein Nachentgelt verlangen. Mögliche Folgen: Empfänger nimmt freiwillig an und bekommt ein Einziehungsentgelt aufgebrummt, Empfänger verweigert die Annahme (Rückgang an Absender mit Strafgebühr) oder die Sendung wird nach Lagerung vernichtet, wenn kein Absender erkennbar ist.
Lohnt sich Frankieren trotzdem?
Pro Frankieren: Höflichkeit gegenüber dem versendenden Unternehmen oder Behörde, schnelle Beförderung, Geste bei kleinen Vereinen oder Hilfsorganisationen wie der DKMS oder einem Verein, weil das gespartes Porto direkt der Sache zugute kommt. In bestimmten Situationen ein deutlicher Wert. Contra Frankieren: Spart dem Verbraucher das Porto, das Unternehmen hat die Antwortsendung kalkuliert. Bei großen Unternehmen oder Versicherungen lohnt sich Frankieren in der Regel nicht. Bei Behörden, Krankenkassen oder gemeinnützigen Organisationen ist es eine sympathische Geste. Vorteile beim Schreiben mit Briefmarke: positiver Eindruck und schnellere Bearbeitung. Wer Geld sparen will: keine Marke aufkleben und einfach die Möglichkeit der Antwortsendung nutzen.
Spart der Empfänger Geld, wenn ich frankiere?
Ja. Klebt der Verbraucher eine Briefmarke auf, spart das Unternehmen das Porto plus das Einziehungsentgelt von ab Juli 2026 zusätzlichen 0,70 Euro pro Sendung. Bei großen Mailings mit Tausenden von Rücksendungen ergibt das Beträge im fünfstelligen Bereich.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist die Leistungsbeschreibung der Deutschen Post AG für das Produkt ANTWORTSENDUNG NATIONAL und ANTWORTSENDUNG INTERNATIONAL. Seit 1. Juli 2025 gelten verschärfte Bedingungen: Online-Vertrag, gültige Rücksendeanschrift, maschinenlesbare Gestaltung. Ab 1. Juli 2026 fallen zusätzliche Entgelte für nicht vertragskonforme Antwortsendungen an. Alternative: das Produkt RESPONSEPLUS oder digitale Antwortwege wie QR-Code, E-Mail oder Web-Formulare. Private Briefdienste befördern Antwortsendungen der Deutschen Post nicht zuverlässig, daher den Brief nur in Briefkästen der Deutschen Post einwerfen.
Quellen
Leistungsbeschreibung ANTWORTSENDUNG der Deutschen Post AG auf deutschepost.de, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest. Stand: Juni 2026, ohne Gewähr.
Foto: Samah Mahdi, Pexels (kostenlos nutzbar). Symbolbild Briefumschläge. Alle Angaben zu Porto und Regeln ohne Gewähr.
