Eine längere Krankheit wirft im Arbeitsalltag häufig rechtliche Fragen auf. Besonders unklar wird die Situation, wenn Beschäftigte zunächst mehrere Wochen arbeitsunfähig sind, danach kurz arbeiten und anschließend erneut krank werden. Die Konstellation „6 wochen krank 1 tag arbeiten wieder krank“ tritt in der Praxis häufiger auf, als viele vermuten.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich in solchen Situationen vor allem eine zentrale Frage: Wer zahlt das Gehalt? Ob erneut eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt oder ob die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt, hängt stark von der Ursache der Erkrankung und von arbeitsrechtlichen Fristen ab. Grundlage ist vor allem das Entgeltfortzahlungsgesetz, das die Regeln für Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsverhältnis festlegt.
Das wichtigste in Kürze
- Bei einer Krankheit erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Entscheidend ist, ob eine neue Erkrankung oder eine sogenannte Fortsetzungserkrankung vorliegt.
- Liegt eine Fortsetzungserkrankung wegen derselben Krankheit vor, gilt die sogenannte Einheit des Verhinderungsfalls.
- Nach Ablauf der Lohnfortzahlung kann ein Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse entstehen.
- Eine kurze Unterbrechung durch Arbeit, etwa „wochen krank 1 tag arbeiten“, führt nicht automatisch zu einer neuen sechs Wochen Frist.
Rechtslage bei erneuter Krankheit nach kurzer Arbeitsaufnahme
Der Fall „6 wochen krank 1 tag arbeiten wieder krank“ betrifft eine typische arbeitsrechtliche Frage im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ist zunächst sechs Wochen krankgeschrieben. Danach kehrt die Person kurz an den Arbeitsplatz zurück und arbeitet beispielsweise einen Tag im Büro. Anschließend folgt eine neue Krankschreibung.
Ob in dieser Situation erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, hängt von der Diagnose und der Krankheitsursache ab. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet zwischen einer neuen Erkrankung und einer Fortsetzungserkrankung. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob der Arbeitgeber erneut Lohnfortzahlung leisten muss oder ob die Krankenkasse Krankengeld zahlt.
Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Situation: Ein Mitarbeiter ist wegen einer Rückenverletzung arbeitsunfähig. Nach sechs Wochen kehrt er an den Arbeitsplatz zurück und arbeitet einen Tag. Danach wird er erneut krankgeschrieben, weil weiterhin Beschwerden bestehen. In diesem Fall kann es sich um eine Fortsetzungserkrankung handeln.
Wer zahlt wann? Arbeitgeber oder Krankenkasse
Im Krankheitsfall erhalten Beschäftigte zunächst weiterhin ihr Arbeitsentgelt. Die sogenannte Entgeltfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber und ist zeitlich begrenzt. Wird die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauern oder handelt es sich um eine Fortsetzungserkrankung, übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld die Zahlung.
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Zuständigkeit in verschiedenen Situationen verteilt.
| Situation | Zahlung | Grundlage |
|---|---|---|
| Erste sechs Wochen einer Krankheit | Arbeitgeber zahlt Gehalt | Entgeltfortzahlungsgesetz |
| Krankheit länger als sechs Wochen | Krankenkasse zahlt Krankengeld | Krankenversicherung |
| Neue Erkrankung nach Genesung | Neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung | Gesetzliche Regelung |
| Fortsetzungserkrankung | Krankengeld nach Ablauf der sechs Wochen | Krankenkasse |
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist daher entscheidend, ob eine neue Erkrankung vorliegt oder ob weiterhin dieselbe Krankheit besteht.

Unterschied Fortsetzungserkrankung und neue Erkrankung
Die Unterscheidung zwischen Fortsetzungserkrankung und neuer Erkrankung ist ein zentraler Punkt im Arbeitsrecht. Sie entscheidet darüber, ob erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Fortsetzungserkrankung
Von einer Fortsetzungserkrankung spricht man, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit weiterbesteht. Auch wenn zwischen zwei Krankheitsphasen ein kurzer Zeitraum liegt, kann weiterhin eine einheitliche Erkrankung vorliegen.
Juristisch wird dies als Einheit des Verhinderungsfalls bezeichnet. Das bedeutet, dass mehrere Krankheitsphasen als ein einziger Krankheitsfall gewertet werden. In diesem Fall besteht kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Neue Erkrankung
Eine neue Erkrankung liegt vor, wenn eine andere Krankheitsursache vorliegt. In diesem Fall beginnt die sechs Wochen Frist für die Entgeltfortzahlung grundsätzlich erneut.
Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer zunächst wegen einer Grippe krankgeschrieben sein und später wegen eines Unfalls arbeitsunfähig werden. Hier handelt es sich um zwei unterschiedliche Krankheitsfälle.
Berechnung der sechs Wochen Frist bei Unterbrechung durch Arbeit
Die sechs Wochen Frist beginnt mit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich ist die ärztlich bestätigte Krankschreibung durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wenn ein Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit kurz arbeitet und anschließend wieder krank wird, stellt sich die Frage nach der Berechnung der Frist. Entscheidend ist, ob die erste Krankheit vollständig beendet war oder ob weiterhin dieselbe Erkrankung vorliegt.
Ein typischer Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
- Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Krankschreibung über mehrere Wochen
- Rückkehr zur Arbeit für einen Arbeitstag
- erneute Arbeitsunfähigkeit
In solchen Situationen prüfen Arbeitgeber und Krankenkasse häufig genauer, ob eine Fortsetzungserkrankung vorliegt.
Voraussetzungen für einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung
Damit ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Es muss sich um eine neue Erkrankung handeln.
- Die vorherige Krankheit muss beendet sein.
- Das Arbeitsverhältnis muss weiterhin bestehen.
- Eine neue Krankschreibung muss vorliegen.
- Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht auf derselben Ursache beruhen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, beginnt eine neue sechs Wochen Frist für die Entgeltfortzahlung.
Was passiert nach sechs Wochen Krankheit
Wenn die Dauer von sechs Wochen erreicht ist, endet in der Regel die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall tritt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Der Übergang erfolgt automatisch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am bisherigen Arbeitsentgelt beziehungsweise am Bruttogehalt. Arbeitnehmer müssen ihre Krankenkasse über die Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit informieren.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass nach Ablauf der Frist keine weitere Zahlungspflicht besteht, sofern keine neue Erkrankung vorliegt.
Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn die Lohnfortzahlung ausgeschöpft ist und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist.
Die Krankenversicherung prüft in solchen Fällen häufig die medizinischen Unterlagen. Dazu gehört insbesondere die Diagnose der behandelnden Ärzte. Ziel ist festzustellen, ob eine Fortsetzungserkrankung oder eine neue Erkrankung vorliegt.
Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit
Wenn Arbeitnehmer mehrfach wegen derselben Krankheit ausfallen, gelten besondere Fristen.
Sechs Monate Frist bei gleicher Krankheit
Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung kann entstehen, wenn zwischen zwei Krankheitsphasen ein Zeitraum von sechs Monaten liegt, in dem keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand.
Zwölf Monate Blockfrist
Darüber hinaus spielt im Krankengeld eine sogenannte Blockfrist eine Rolle. Diese Blockfrist umfasst zwölf Monate ab Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb dieser Frist wird geprüft, wie lange Krankengeld gezahlt werden kann.
Die Blockfrist ist besonders relevant bei längeren Krankheitsphasen oder bei wiederholten Krankmeldungen.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bei wiederholter Krankheit
Beschäftigte haben im Krankheitsfall bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Dazu gehört vor allem die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit.
In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Häufig geschieht dies spätestens am dritten Krankheitstag. Arbeitnehmer müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Krankschreibung rechtzeitig verlängert wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert.
Auch der Arbeitgeber hat Rechte. Er darf prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung erfüllt sind. In bestimmten Fällen kann auch die Krankenkasse eingeschaltet werden, um den Krankheitsfall zu überprüfen.
FAQ
Beginnt die sechs Wochen Frist für Entgeltfortzahlung bei einer neuen Krankheit erneut?
Ja. Wenn eine neue Erkrankung vorliegt, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht wegen derselben Krankheit erfolgt.
Wer zahlt Gehalt, wenn jemand nach sechs Wochen Krankheit einen Tag arbeitet und wieder krank wird?
Das hängt von der Ursache der neuen Arbeitsunfähigkeit ab. Liegt eine neue Erkrankung vor, zahlt der Arbeitgeber erneut Lohnfortzahlung. Handelt es sich um eine Fortsetzungserkrankung, zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht normalerweise, wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschöpft sind und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
Wann gilt eine Erkrankung als Fortsetzungserkrankung?
Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheitsursache beruht wie die vorherige Erkrankung.
Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die Situation „6 wochen krank 1 tag arbeiten wieder krank“ zeigt, wie komplex arbeitsrechtliche Regelungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit sein können. Entscheidend ist vor allem die Unterscheidung zwischen neuer Erkrankung und Fortsetzungserkrankung.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gesetzlichen Regeln zur Entgeltfortzahlung und zum Krankengeld zu kennen. Arbeitnehmer wiederum sollten wissen, welche Ansprüche sie bei Krankheit haben und welche Fristen gelten. Eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Krankenkasse kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Ablauf eines Krankheitsfalls transparent zu gestalten.
Bildquellen
- Lohnfortzahlung bei wiederholter Erkrankung: Eigene Infografik
- 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank Welche Regeln für Lohnfortzahlung gelten: Foto von RDNE Stock project: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-im-weissen-laborkittel-der-weissen-keramik-becher-halt-6129104/
